Zitierungen von § 5 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 StBAPO Vorbereitungsdienst (vom 22.05.2012)
... fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist. (3) Die §§ 4 bis 10, § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 sowie § 12 sind nicht ...
§ 31 StBAPO Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst
... die Einführungszeit gelten die §§ 1 bis 10, § 11 Abs. 1, 2 und 5, § 12 und die §§ 14 bis 24 ...
§ 43 StBAPO Zulassung zur mündlichen Prüfung (vom 30.12.2014)
... Abs. 3), der sechsfachen Punktzahl für die Leistungen in der praktischen Ausbildung (§ 5 Abs. 2) sowie der 20fachen Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten zu ... 11), der fünffachen Punktzahl für die Leistungen in der praktischen Ausbildung (§ 5 Abs. 2) sowie der vierzehnfachen Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten zu ...
§ 45 StBAPO Ergebnis der Laufbahnprüfung (vom 09.03.2019)
... achtfachen Studiennote für das Hauptstudium, 3. der fünffachen Punktzahl nach § 5 Absatz 2 , 4. der 14-fachen Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten ...
Anlage 1 StBAPO (zu § 5 Absatz 1) - mittlerer/gehobener Dienst - Plan für die praktische Ausbildung (vom 22.05.2012)
Anlage 2 StBAPO (zu § 5 Absatz 2) - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (vom 22.05.2012)
Anlage 3 StBAPO (zu § 5 Absatz 2) - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (vom 22.05.2012)
 
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Zitat in folgenden Normen

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... 1 (zu § 5 Absatz 1) - mittlerer/gehobener Dienst - Plan für die praktische Ausbildung  ... - Plan für die praktische Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1133)] Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2) - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung  ... in der berufspraktischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1134)] Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
...  c) Die Angaben zu den Anlagen werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 ) Plan für die praktische Ausbildung (mittlerer/gehobener Dienst) Anlage 2 (zu ... 1) Plan für die praktische Ausbildung (mittlerer/gehobener Dienst) Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 ) Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 3 (zu ... 1) Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 ) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (gehobener Dienst) Anlage 4 (zu ... Studiennote für das Hauptstudium, 3. der fünffachen Punktzahl nach § 5 Absatz 2 , 4. der 14-fachen Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
...  § 3 Ausbildende § 4 Lehrende § 5 Ausbildungsplan, Beurteilung § 6 Bewertung der Leistungen § 7 ... § 55 (weggefallen) Anlagen: Anlage 1 zu § 5 Absatz 1: Plan für die praktische Ausbildung (mittlerer/gehobener Dienst) Anlage ... für die praktische Ausbildung (mittlerer/gehobener Dienst) Anlage 2 zu § 5 Absatz 2: Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 3 ... Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 3 zu § 5 Absatz 2: Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (gehobener Dienst) Anlage ... „wahrnehmen" durch das Wort „wahrzunehmen" ersetzt. 8. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes (GStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 82; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 326
§ 12 GStDVDV Ausbildung
... die Ausbildung gelten die §§ 1 bis 12, 17 bis 19 und 24 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung, soweit sie ...

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 78; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 325
§ 12 MStDVDV Ausbildung
... die Ausbildung gelten die §§ 2 bis 10, 12 und 14 bis 16 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung, soweit sie ...


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