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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 IndFachwirtPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndFachwirtPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 IndFachwirtPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 30 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin
... durch die Angabe „nach § 6" ersetzt. 7. Die bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 8 bis 10. 8. Der neue § 9 wird wie folgt ... 6" ersetzt. 7. Die bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 8 bis 10. 8. Der neue § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 ... bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 8 bis 10. 8. Der neue § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsvorschrift Die bis ... 8 bis 10. 8. Der neue § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsvorschrift Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen ...