Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 97a UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 97a UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 8 UWGuaÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Angabe eingefügt: „§ 104a Gerichtsstand". 2. § 97a wird wie folgt gefasst: „§ 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll ... Gerichtsstand". 2. § 97a wird wie folgt gefasst: „§ 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen ...

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 4 WettbRÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Abmahnende vom Abgemahnten Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen." 2. § 97a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: ...

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 6 GEigDuVeG Änderung des Urheberrechtsgesetzes (vom 29.10.2008)
... der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft". b) Die Angaben zu den §§ 97 bis 101a werden durch folgende Angaben ersetzt: „§ 97 Anspruch auf ... „§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz § 97a Abmahnung § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung ... 1 und die §§ 20b und 27 Abs. 2 und 3" ersetzt. 10. Die §§ 97 bis 101a werden durch die folgenden §§ 97 bis 101b ersetzt: „§ 97 ... ersetzt. 10. Die §§ 97 bis 101a werden durch die folgenden §§ 97 bis 101b ersetzt: „§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz ... in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. § 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen ...