Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8 - Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze (BÄOuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf den Artikeln 3 und 4 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Anzeige