Die Ausbildungsberufe
- 1.
- Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik,
- 2.
- Fachkraft für Wasserwirtschaft
werden staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass der Auszubildende zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des §
1 Abs. 2 des
Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigungen sind auch in den Prüfungen nach den §§
8,
9,
14 und
15 nachzuweisen.