§ 9 Unrichtige Sachbehandlung
Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nicht erhoben.
interne Verweise§ 8 PatKostG Kostenansatz (vom 01.07.2006) ... Die Stelle, die die Kosten angesetzt hat, trifft auch die Entscheidungen nach den §§ 9 und ...
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