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Zitierungen von
§ 8 PatKostG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PatKostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PatKostG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 6 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Patentkostengesetzes
... Zahlung der Gebühr keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden." 3. §
8
Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Kosten werden angesetzt: 1. ...
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