Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.07.2014 aufgehoben
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Anlage 2 - Kosmetik-Verordnung (KosmetikV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 07.10.1997 BGBl. I S. 2410; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1054
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2125-11 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 2 (zu § 2) Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen und sonstigen Bedingungen verwendet werden dürfen 1) 2)


Anlage 2 hat 19 frühere Fassungen und wird in 25 Vorschriften zitiert

Teil A


Lfd.
Nr.
StoffEinschränkungenObligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung
Anwendungsgebiet und/oder VerwendungZulässige Höchstkonzentration im kosmetischen FertigerzeugnisWeitere Einschränkungen und Anforderungen
abcdef
1a Borsäure, Borate und Tetraborate ausgenommen Stoff Nr. 1184 in Anlage 1a) Puder

b) Mittel für die Mundhygiene

c) Zahnprothesen- Reinigungsmittel

d) Andere Erzeugnisse (mit Ausnahme von Badezusätzen und Haarwellmitteln)
a) 5% (m/m)

b) 0,1% (m/m)

c) -

d) 3% (m/m)

jeweils berechnet als Borsäure
a), b) und d) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden

a) und d) Wenn der Gehalt an freiem löslichen Borat 1,5%, berechnet als Börsäure, übersteigt: Hinweis "Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden"
a), b) und d) Nicht bei Kindern unter 3 Jahren anwenden

a) und d) Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden

b) Nicht verschlucken
1bTetraboratea) Badezusätze

b) Haarwellmittel
a) 18% (m/m)

b) 8% (m/m)

jeweils berechnet als Borsäure
a) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden a) Nicht zum Baden von Kindern unter 3 Jahren verwenden

b) Sorgfältig ausspülen
2aThioglykolsäure und ihre Salzea) Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare
aa) allgemeine Verwendung
bb)gewerbliche Verwendung

b) Enthaarungsmittel

c) Sonstige Erzeugnisse zur Haarpflege, die nach Anwendung entfernt werden
a)
aa) 8%
bb) 11%

b) 5%

c) 2%

jeweils berechnet als Thioglykolsäure
a) und c) Gebrauchsfertig pH 7 bis 9,5

b) Gebrauchsfertig pH 7 bis 12,7

a), b) und c) In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen:
- Kontakt mit den Augen vermeiden.
- Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
- Geeignete Handschuhe tragen. (nur für a) und c))
a) Enthält Salze der Thioglykolsäure
Gebrauchsanweisung beachten
aa) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
bb) Nur für gewerbliche Verwendung.

b) und c)
- Enthält Salze der Thioglykolsäure.
- Gebrauchsanweisung beachten.
- Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
2bEster der ThioglykolsäureKräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare

a) allgemeine Verwendung

b) gewerbliche Verwendung
a) 8%

b) 11%
jeweils berechnet als Thioglykolsäure
Gebrauchsfertig pH 6 bis 9,5
In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen:
- Kann bei Hautkontakt eine Sensibilisierung hervorrufen.
- Berührung mit den Augen vermeiden.
- Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
- Geeignete Handschuhe tragen.
Enhält Ester der Thioglykolsäure
Gebrauchsweisung beachten.

a) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

b) Nur für gewerbliche Verwendung.
3Oxalsäure, ihre Ester und ihre Alkalisalze Haarmittel5% Nur für gewerbliche Verwendung
4Ammoniak 6% berechnet als NH3 Über 2 %: Enthält Ammoniak
5Tosylchloramidum natricum * 0,2%  
6Chlorate der Alkali-Metallea) Zahnpasten

b) Sonstige Anwendungen
a) 5%

b) 3%
  
7Methylenchlorid  35% 0,2 % als Höchstgehalt an Verunreinigung

8N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und seine Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin, ausgenommen die in dieser Anlage an anderer Stelle und die in Anlage 1 Teil A unter den Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten DerivateOxidations-Haarfärbemittel
a) allgemeine Verwendung
6% berechnet als freie Base (x)a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.
b) gewerbliche Verwendungb) nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamin.

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Geeignete Handschuhe tragen.

8ap-Phenylendiamin und
seine Salze
CAS-Nr. 106-50-3
EINECS-Nr. 203-404-7
p-Phenylenediamine
HCl
CAS-Nr. 624-18-0
EINECS-Nr. 210-834-9
p-Phenylenediamine
sulphate
CAS-Nr. 16245-77-5
EINECS-Nr. 240-357-1
Haarfärbestoffe in
oxidativen Haar-
färbemitteln
a) allgemeine
Verwendung
b) gewerbliche
Verwendung
 a) und b) Nach
dem Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2 %, be-
rechnet als freie
Base, nicht über-
schreiten.
a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält
Phenylendiamin.
Nicht zur Färbung
von Wimpern und
Augenbrauen ver-
wenden. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.
b) Nur für gewerb-
liche Verwendung.
Enthält Phenylen-
diamin.

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Geeignete Hand-
schuhe tragen.
Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

9o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze, ausgenommen der in dieser Anlage unter der Nummer 9a genannte Stoff sowie die in Anlage 1 unter den Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten StoffeOxidations- Haarfärbemittel

a) allgemeine Verwendung

b) gewerbliche Verwendung
10% berechnet als freie Base (x) a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

b) Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Geeignete Handschuhe tragen.

9aToluylen-2,5-diamin
und seine Salze
CAS-Nr. 95-70-5
EINECS-Nr. 202-442-1
Toluene-2,5-diamine
sulfate
CAS-Nr. 615-50-9
EINECS-Nr. 210-431-8
Haarfärbestoffe
in oxidativen
Haarfärbemitteln
a) allgemeine
Verwendung
b) gewerbliche
Verwendung
 a) und b) Nach
dem Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die Höchst-
konzentration bei
der Anwendung
am Haar 4 %,
berechnet als
freie Base, nicht
überschreiten
a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere

allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

b) Nur für gewerbliche Verwendung.

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

10(aufgehoben)
11Dichlorophenum * 0,5% Enthält Dichlorophen
12 Wasserstoffperoxid
und andere Wasser-
stoffperoxid freiset-
zende Verbindungen
oder Gemische,
Carbamidperoxid
und Zinkperoxid
a) Haarbehand-
lungsmittel
a) 12 % H2O2
(40 Volumen-
prozent), darin
enthalten oder
daraus freige-
setzt
a) geeignete Hand-
schuhe tragen
a) b) c) e)
Enthält
Wasserstoff-
peroxid.
Kontakt mit den Au-
gen vermeiden.
Sofort Augen spülen,
falls das Erzeugnis
mit den Augen in Be-
rührung gekommen
ist.
b) Hautpflege-
mittel
b) 4 % H2O2,
darin enthalten
oder daraus
freigesetzt
c) Gemische zur
Nagelhärtung
c) 2 % H2O2,
darin enthalten
oder daraus
freigesetzt
d) Mundpflege-
mittel (ein-
schließlich
Mundspülun-
gen, Zahn-
pasta sowie
Zahnaufheller
und -bleich-
mittel)
d) ≤ 0,1 % H2O2,
darin enthalten
oder daraus
freigesetzt
e) Zahnaufheller
und -bleich-
mittel
e) > 0,1 % ≤ 6 %
H2O2, darin
enthalten oder
daraus freige-
setzt
e) Darf nur an
Zahnärzte ab-
gegeben wer-
den. In jedem
Anwendungs-
zyklus muss
die erste An-
wendung stets
einem Zahn-
arzt im Sinne
der Richtlinie
2005/36/EG
(ABl. L 255
vom 30.9.
2005, S. 22)
vorbehalten
sein oder unter
dessen direk-
ter Aufsicht
erfolgen, so-
weit ein
gleichwertiges
Sicherheitsni-
veau gewähr-
leistet ist. Da-
nach muss
das Mittel dem
Verbraucher
für den ver-
bleibenden
Anwendungs-
zyklus bereit-
gestellt wer-
den.
Nicht bei Per-
sonen unter
18 Jahren an-
wenden.
e) Darin enthaltene
oder daraus frei-
gesetzte H2O2-
Konzentration in
Prozent angeben.
Nicht bei Perso-
nen unter 18 Jah-
ren anwenden.
Darf nur an Zahn-
ärzte abgegeben
werden. In jedem
Anwendungs-
zyklus muss die
erste Anwendung
stets einem
Zahnarzt vor-
behalten sein
oder unter dessen
direkter Aufsicht
erfolgen, falls ein
gleichwertiges
Sicherheitsniveau
gewährleistet ist.
Danach muss das
Mittel dem Ver-
braucher für den verbleibenden
Anwendungs-
zyklus bereit-
gestellt werden.

13Formaldehyd Nagelhärter 5% berechnet als Formaldehyd  Die Nagelhaut mit einem Fettkörper schützen.

14Hydrochinon Mittel für künstliche Fingernagelsysteme 0,02% (nach Mischung für die Verwendung)Nur gewerbliche Verwendung- Nur für gewerbliche Verwendung
- Hautkontakt vermeiden
- Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen

15aKaliumhydroxid oder Natriumhydroxid a) Nagelhautentferner

b) Entkräuselungsmittel für die Haare
aa) allgemeine Verwendung
bb) gewerbliche Verwendung

c) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes - Enthaarungsmittel

d) Sonstige Verwendungen zur Regulierung des pH-Wertes
a) 5 Gewichts- hundertteile 3)

b)
aa) 2 Gewichts- hundertteile 3)
bb) 4,5 Gewichts- hundertteile 3)
c) bis pH 12,7

d) bis pH 11
a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

b)
aa) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
bb) Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr

c) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden.
15bLithiumhydroxid a) Entkräuselungsmittel für die Haare
1. Allgemeine Verwendung
2. Gewerbliche Verwendung

b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes
- für Enthaarungsmittel

c) Andere Verwendungen
- Mittel zur Regulierung des pH-Wertes (nur in Erzeugnissen, die ausgespült werden)
a)

1. 2 Gewichts- hundertteile 3)
2. 4,5 Gewichts- hundertteile 3)
b) pH bis max. 12,7

c) pH bis max. 11
a)

1. Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
2. Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr.

b) Enthält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden.
15cCalciumhydroxid a) Entkräuselungsmittel für die Haare mit zwei Komponenten: Calciumhydroxid und Guanidinsalz

b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Haarentfernungsmittel

c) Andere Verwendungen (z. B. Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Verarbeitungshilfsstoff)
a) 7 Gewichts- hundertteile Calciumhydroxid b) pH bis max. 12,7

c) pH bis max. 11
a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Erblindungsgefahr

b) Enhält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden

161-Naphthalenol
1-Naphthol
CAS-Nr. 90-15-3
EG-Nr. 201-969-4
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem
Etikett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
17Natriumnitrit Korrosionsinhibitor0,2%Nicht zusammen mit sekundären oder tertiären Aminen oder sonstigen Nitrosamine bildenden Substanzen verwenden  
18Nitromethan Korrosionsinhibitor 0,3%  
19aufgehoben   

20aufgehoben    
21Chinin und seine Salze a) Shampoo

b) Haarlotion
a) 0,5% als Chininbase berechnet

b) 0,2% als Chininbase berechnet
 

221,3-Benzoldiol
Resorcinol
CAS-Nr. 108-46-3
EG-Nr. 203-585-2
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
1. allgemeine
Verwen-
dung
2. gewerb-
liche Ver-
wendung
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,25 % nicht
überschreiten.
a)
1. Enthält Resorcin.
Nach Anwen-
dung die Haare
gut spülen.
Nicht zur Fär-
bung von Wim-
pern und Augen-
brauen verwen-
den.
Sofort Augen
spülen, falls das
Erzeugnis mit
den Augen in
Berührung ge-
kommen ist.
Das Mischver-
hältnis muss
auf dem Etikett
angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2. Nur für gewerb-
liche Verwen-
dung.
Enthält Resorcin.
Sofort Augen
spülen, falls das
Erzeugnis mit
den Augen in
Berührung ge-
kommen ist.
Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarlotion
und Shampoo
b) 0,5 % b) Enthält Resor-
cin.

23a) Alkalisulfide

b) Erdalkalisulfide
a) Enthaarungsmittel

b) Enthaarungsmittel
a) 2% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7

b) 6% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7
 a) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden.

b) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden.
24Wasserlösliche zinkhaltige Salze, ausgenommen Zinkphenolsulfonat und Zinkpyrithion  1% berechnet als Zink   
25Zinkphenolsulfonat Desodorierungsmittel, schweißhemmende Mittel und adstringierende Lotionen 6% berechnet als Anhydrid  Kontakt mit den Augen vermeiden.

26Ammoniummono- fluorphosphat Mundpflege0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten  Enthält Ammoniummono- fluorphosphat

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

27Natriummonofluorphosphatidem0,15% idem Enthält Natriummonofluorphosphat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

28Kaliummono- fluorphosphatidem0,15% idem Enthält Kaliummono- fluorphosphat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

29Calciummono- fluorphosphatidem0,15% idem Enthält Calciummono- fluorphosphat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

30Calciumfluorididem0,15% idem Enthält Calciumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

31Natriumfluorididem0,15% idem Enthält Natriumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

32Kaliumfuorididem0,15% idem Enthält Kaliumfuorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

33Ammoniumfluorididem0,15% idem Enthält Ammoniumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

34Aluminiumfluorididem0,15% idem Enthält Aluminiumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

35Zinn(II)fluorididem0,15% idem Enthält Zinn(II)fluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

36Cetylamin- hydrofluorid (Hexadecylamin- hydrofluorid) idem0,15% idem Enthält Cetylamin- hydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

37Bis (hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorididem0,15% idem Enthält Bis(hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

38N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorididem0,15% idem Enthält N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

39Octadecenylamin- hydrofluorididem0,15% idem Enthält Octadecenylamin- hydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

40Natrium- Silicofluorididem0,15% idem Enthält Natrium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

41Kalium- Silicofluorididem0,15% idem Enthält Kalium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

42Ammonium- Silicofluorididem0,15% idem Enthält Ammonium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

43Magnesium- Silicofluorididem0,15% idem Enthält Magnesium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

441,3-Bis (hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thiona) Gemische zur Haarbehandlung

b) Gemische zur Nagelbehandlung
a) 2%

b) 2%
a) in Aerosolpackungen (Sprays) verboten.

b) Der pH-Wert des gebrauchsfertigen Erzeugnisses muß unter 4 liegen.
a) und b) Enthält 1-3 Bis(hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thion.
45Benzylalkohol 9)a) Lösungsmittel
b) Duftstoffe/Aromastoffe/ihre Ausgangsstoffe
   
466-Methylcumarin Mundpflegemittel0,003%  
47Nicomethanol- fluorhydratMundpflegemittel0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten. Enthält Nicomethanol-fluorhydrat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

48SilbernitratErzeugnisse zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen4% Enhält Silbernitrat. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung kommt.
49SelendisulfidAntischuppenshampoos1% Enthält Selendisulfid. Kontakt mit den Augen und gereizter Haut vermeiden.
50 Aluminium- Zirkonium- hydroxochlorid- hydrate AlxZr(OH)yClz.nH2O und ihre Komplexe mit GlycinSchweißhemmende Mittel20% berechnet als wasserfreies Aluminium-Zirkonium- hydroxochlorid

5,4% berechnet als Zirkonium
1. Das Verhältnis der Aluminiumatome zu den Zirkoniumatomen muß zwischen 2 und 10 liegen.

2. Das Verhältnis der (Al+Zr)- Atome zu den Chloratomen muß zwischen 0,9 und 2,1 liegen. 3. In Aerosolpackungen (Sprays) verboten.
Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden.
518-Hydroxychinolin und sein Sulfata) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die ausgespült werden.

b) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die nicht ausgespült werden
a) 0,3% berechnet als Base

b) 0,03% berechnet als Base
  
52MethanolAls Denaturierungsmittel für Ethanol und Isopropanol5% berechnet in % des Ethanols und des Isopropanols  
53Etidronsäure (1-Hydroxyethyl- idendiphosphonsäure) und ihre Salzea) Haarpflegemittel

b) Seifen
a) 1,5%

b) 0,2% berechnet als Etidronsäure
  
541-Phenoxypropan-2-olNur für Mittel, die ausgespült werden2%Verboten in Mundpflegemitteln. 
55(weggefallen)    
56MagnesiumfluoridMundpflege0,15% berechnet als Fluor; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten Enthält Magnesiumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch „nur für Erwachsene"),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

„Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen."

57Strontiumchlorid- hexahydrata) Zahnpasta

b) Shampoo und Gesichtspflegemittel
a) 3,5% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Stronitumkonzentration auf 3,5% festgesetzt

b) 2,1% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentration auf 2,1% festgesetzt
 a) Enthält Strontiumchlorid. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten.
58Strontiumacetat- hemihydratZahnpasten3,5% idem Enthält Strontiumacetat. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten.
59Talkum (wasserhaltiges Magnesiumsilikat)a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren

b) Sonstige Erzeugnisse
  a) Von Nase und Mund des Kindes fernhalten.
60Fettsäure- Dialkylamide und Dialkanolamide Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5%- Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
- Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5% (gilt für Rohstoffe)
- Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
- In nitritfreien Behältern aufbewahren
 
61Monoalkylamine, Monoalkanolamine und deren Salze Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5%- Nicht zusammmen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
- Reinheit mindestens 99%
- Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe)
- Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
- In nitritfreien Behältern aufbewahren
 
62Trialkylamine, Trialkanolamine und deren Salzea) Mittel, die nicht ausgespült werden
b) sonstige Mittel
a) 2,5%a) b)
- Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
- Reinheit mindestens 99%
- Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe)
- Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
- In nitritfreien Behältern aufbewahren
 
63StrontiumhydroxidMittel zur Regulierung des pH-Wertes Haarentfernungsmitteln3,5% berechnet als Strontium; bis pH 12,7 - Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Berührung mit den Augen vermeiden.
64StrontiumperoxidHaarbehandlungsmittel, die ausgespült werden; gewerbliche Anwendung4,5% berechnet als Strontium im gebrauchsfertigen ErzeugnisDie Erzeugnisse müssen die für Wasserstoffperoxid festgelegten Anforderungen erfüllen.- Kontakt mit den Augen vermeiden.
- Sofort Augen spülen, falls Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.
- Nur für gewerbliche Verwendung.
- Geeignete Handschuhe tragen.
65Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinata) Durch Ausspülen zu entfernende Haarpflegemittel
b) Andere Mittel
a) 3% berechnet als Benzalkoniumchlorid
b) 0,1% berechnet als Benzalkoniumchlorid
a) Im Fertigprodukt darf die Konzentration an Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat mit einer Alkylkette von kleiner oder gleich C14 0,1% (berechnet als Benzalkoniumchlorid) nicht übersteigena) und b) Kontakt mit den Augen vermeiden
66Polyacrylamidea) Körperpflegemittel, die auf der Haut verbleiben
b) sonstige kosmetische Mittel
 a) Restacrylamidgehalt 0,1 mg/kg
b) Restacrylamidgehalt 0,5 mg/kg
 
67Amylcinnamal (CAS-Nr. 122-40-7)    
68(gestrichen)    
69Cinnamylalkohol (CAS-Nr. 104-54-1)    
70Citral (CAS-Nr. 5392-40-5)    
71Eugenol (CAS-Nr. 97-53-0)    
72Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5)a) Mundpflegemittel
b) Andere Mittel
b) 1,0 %  
73Isoeugenol (CAS-Nr. 97-54-1)a) Mundpflegemittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 % 

74Amylcinnamylalkohol (CAS-Nr. 101-85-9)    
75Benzylsalicylat (CAS-Nr. 118-58-1)    
76Cinnamal (CAS-Nr. 104-55-2)    
77Cumarin (CAS-Nr. 91-64-5)    
78Geraniol (CAS-Nr. 106-24-1)    
79Hydroxymethylpentyl- cyclohexencarbo- xaldehyd (CAS-Nr. 31906-04-4)    
80Anisylalkohol (CAS-Nr. 105-13-5)    
81Benzylcinnamat (CAS-Nr. 103-41-3)    
82Farnesol (CAS-Nr. 4602-84-0)    
832-(4-tert-Butylbenzyl) Propionaldehyd (CAS-Nr. 80-54-6)    
84Linalool (CAS-Nr. 78-70-6)    
85Benzylbenzoat (CAS-Nr. 120-51-4)    
86Citronellol (CAS-Nr. 106-22-9)    
87Hexylcinnamaldehyd (CAS-Nr. 101-86-0)    
88d-Limonen (CAS-Nr. 5989-27-5)  Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (gilt für Rohstoffe) 
89Methylheptincarbonat (CAS-Nr. 111-12-6)a) Mundpflegemittel
b) Andere Mittel
b) 0,01 % bei alleiniger Verwendung. In Kombination mit Methyloctincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf)  
903-Methyl-4-(2,6,6-tri- methyl-2-cyclohexen-1 -yl)-3-buten-2-on (CAS-Nr. 127-51-5)    
91Eichenmoosextrakt (CAS-Nr. 90028-68-5)    
92Baummoosextrakt (CAS-Nr. 90028-67-4)    
932,4-Diaminopyrimidin-3-oxid (CAS-Nr. 74638-76-9)Haarpflegemittel1,5%  
94BenzoylperoxidMittel für künstliche Fingernagelsysteme0,7% (nach Mischung für die Verwendung)Nur gewerbliche Verwendung- Nur für gewerbliche Verwendung
- Hautkontakt vermeiden
- Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen
95Hydrochinon- methyletherMittel für künstliche Fingernagelsysteme0,02% (nach Mischung für die Verwendung)Nur gewerbliche Verwendung- Nur für gewerbliche Verwendung
- Hautkontakt vermeiden
- Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen
96Muskxylene (CAS-Nr. 81-15-2)Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflegea) 1,0% in Parfüm
b) 0,4% in Eau de Toilette
c) 0,03% in sonstigen Erzeugnissen
  
97Muskketone (CAS-Nr. 81-14-1)Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflegea) 1,4% in Parfüm
b) 0,56% in Eau de Toilette
c) 0,042% in sonstigen Erzeugnissen
  
98Salicylsäure 4)
(CAS-Nr. 69-72-7)
a) Haarpflegemittel, die
abgespült werden
b) Andere Mittel
a) 3,0 %
b) 2,0 %
Nicht in Mitteln für
Kinder unter 3
Jahren verwenden,
ausgenommen
Shampoos.
Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein.
Nicht zur Pflege von
Kindern unter 3 Jahren
verwenden 5)
99Anorganische Sulfite
und Bisulfite 6)
a) Oxidative
Haarfärbemittel
b) Haarglättungsmittel
c) Gesichtsbräunungs-
mittel
d) Andere Bräunungs-
mittel
a) 0,67 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2
b) 6,7 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2
c) 0,45 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2
d) 0,40 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2
Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein.
 
100Triclocarban 7)
(CAS-Nr. 101-20-2)
Mittel, die abgespült
werden
1,5 % Reinheitskriterien:
3,3',4,4'-Tetrachlo-
roazobenzol
unter 1 mg/kg
3,3',4,4'-Tetrachlo-
roazoxybenzol
unter 1 mg/kg
Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein.
 
101Zinkpyrithion 8)
(CAS-Nr. 13463-41-7)
Auf den Haaren verblei-
bende Haarpflegemittel
0,1 % Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein.
 
102Glyoxal
(INCI)
CAS-Nr. 107-22-2
EINECS-Nr. 203-474-9
 100 mg/kg  
103Abies alba cone oil
und extract
CAS-Nr. 90028-76-5
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
104Abies alba needle oil
und extract
CAS-Nr. 90028-76-5
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
105Abies pectinata
needle oil und extract
CAS-Nr. 92128-34-2
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
106Abies sibirica needle
oil und extract
CAS-Nr. 91697-89-1
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
107Abies balsamea
needle oil und extract
CAS-Nr. 85085-34-3
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
108Pinus mugo pumilio
leaf und twig oil und
extract
CAS-Nr. 90082-73-8
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
109Pinus mugo leaf und
twig oil und extract
CAS-Nr. 90082-72-7
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)


110Pinus sylvestris leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 84012-35-1
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
111Pinus nigra leaf und
twig oil und extract
CAS-Nr. 90082-74-9
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
112Pinus palustris leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 97435-14-8
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
113Pinus pinaster leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 90082-75-0
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
114Pinus pumila leaf und
twig oil und extract
CAS-Nr. 97676-05-6
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
115Pinus species leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 94266-48-5
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
116Pinus cembra leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 92202-04-5
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
117Pinus cembra leaf
und twig extract ace-
tylated
CAS-Nr. 94334-26-6
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
118Picea Mariana Leaf
Oil und Extract
CAS-Nr. 91722-19-9
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
119Thuja Occidentalis
Leaf Oil und Extract
CAS-Nr. 90131-58-1
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)


120Thuja Occidentalis
Stem Oil
CAS-Nr. 90131-58-1
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
1213-Carene
CAS-Nr. 13466-78-9
3,7,7-Trimethylbicy-
clo-[4.1.0]-hept-3-en
(Isodipren)
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
122Cedrus atlantica
wood oil und extract
CAS-Nr. 92201-55-3
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
123Cupressus sempervi-
rens leaf oil und
extract
CAS-Nr. 84696-07-1
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
124Turpentine gum
(Pinus spp.)
CAS-Nr. 9005-90-7
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
125Turpentine oil und
rectified oil
CAS-Nr. 8006-64-2
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
126Turpentine, steam
distilled (Pinus spp.)
CAS-Nr. 8006-64-2
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
127Terpene alcohols
acetates
CAS-Nr. 69103-01-1
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
128Terpene hydrocar-
bons
CAS-Nr. 68956-56-9
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
129Terpenes und terpe-
noids ausgenommen
limonene (d-, l-, und
dl-isomers), aufge-
führt unter den lau-
fenden Nummern
167, 168 und 88 von
Anlage 2 Teil A
CAS-Nr. 65996-98-7
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)


130Terpenes und
Terpenoids
CAS-Nr. 68917-63-5
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
131a-Terpinene
CAS-Nr. 99-86-5
p-Mentha-1,3-dien
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
132y-Terpinene
CAS-Nr. 99-85-4
p-Mentha-1,4-dien
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
133Terpinolene
CAS-Nr. 586-62-9
p-Mentha-1,4(8)-dien
  Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*)
 
134Acetyl hexamethyl in-
dan
CAS-Nr. 15323-35-0
1,1,2,3,3,6-Hexame-
thylindan-5-yl-me-
thylketon
a) „Leave-on"-
Produkte
b) „Rinse-off"-
Produkte
a) 2 %   
135Allyl butyrate
CAS-Nr. 2051-78-7
2-Propenylbutanoat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
136Allyl cinnamate
CAS-Nr. 1866-31-5
2-Propenyl-3-phenyl-
2-propenoat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
137Allyl cyclohexylace-
tate
CAS-Nr. 4728-82-9
2-Propenylcyclohe-
xanacetat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
138Allyl cyclohexylpro-
pionate
CAS-Nr. 2705-87-5
2-Propenyl-3-cyclo-
hexanpropanoat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
139Allyl heptanoate
CAS-Nr. 142-19-8
2-Propenylheptanoat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen


140Allyl caproate
CAS-Nr. 123-68-2
Allylhexanoat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
141Allyl isovalerate
CAS-Nr. 2835-39-4
2-Propenyl-3-methyl-
butanoat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
142Allyl octanoate
CAS-Nr. 4230-97-1
2-Allylcaprylat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
143Allyl phenoxyacetate
CAS-Nr. 7493-74-5
2-Propenylphenoxy-
acetat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
144Allyl phenylacetate
CAS-Nr. 1797-74-6
2-Propenylbenzen-
acetat
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
145Allyl 3,5,5-trimethyl-
hexanoate
CAS-Nr. 71500-37-3
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
146Allyl cyclohexyloxy-
acetate
CAS-Nr. 68901-15-5
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
147Allyl isoamyloxyace-
tate
CAS-Nr. 67634-00-8
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
148Allyl 2-methylbutoxy-
acetate
CAS-Nr. 67634-01-9
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
149Allyl nonanoate
CAS-Nr. 7493-72-3
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen


150Allyl propionate
CAS-Nr. 2408-20-0
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
151Allyl trimethylhexa-
noate
CAS-Nr. 68132-80-9
  Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen
 
151aAllyl phenethyl
ether
CAS-Nr.
14289-65-7
EC-Nr. 238-212-2
  Der Anteil von
freiem Allyl-
alkohol im
Ether muss
unter 0,1 %
liegen.
 
152Allyl heptine carbo-
nate
CAS-Nr. 73157-43-4
(Allyloct-2-ynoat)
 0,002 % Dieser Stoff darf
nicht in Kombination
mit anderen 2-Alkin-
säureestern verwen-
det werden (z. B.
Methylheptincarbo-
nat)
 
153Amylcyclopentenone
CAS-Nr. 25564-22-1
2-Pentylcyclopent-2-
en-1-on
 0,1 %   
154Myroxylon balsamum
var. pereirae extracts
und distillates
CAS-Nr. 8007-00-9
Perubalsamöl, abso-
lut und Anhydrol
(Perubalsamöl)
 0,4 %   
1554-tert.-Butyldihydro-
cinnamaldehyde
CAS-Nr. 18127-01-0
3-(4-tert-Butylphe-
nyl)-propionaldehyd
 0,6 %   
156Cuminum cyminum
fruit oil und extract
CAS-Nr. 84775-51-9
a) „Leave-on"-
Produkte
b) „Rinse-off"-
Produkte
a) 0,4 % Kreuz-
kümmelöl
  
157cis-Rose ketone-1 (**)
CAS-Nr. 23726-94-5
(Z)-1-(2,6,6-Trimethyl-
2-cyclohexen-1-yl)-
2-buten-1-on
(cis-α-Damascon)
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 %   
158trans-Rose ketone-2
(**)
CAS-Nr. 23726-91-2
(E)-1-(2,6,6-Trimethyl
-1-cyclohexen-1-yl)-
2-buten-1-on
(trans-β-Damascon)
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 %   
159trans-Rose ketone-5
(**)
CAS-Nr. 39872-57-6
(E)-1-(2,4,4-Trimethyl
-2-cyclohexen-1-yl)-
2-buten-1-on
(Isodamascon)
 0,02 %  

160Rose ketone-4 (**)
CAS-Nr. 23696-85-7
1-(2,6,6-Trimethylcy-
clohexa-1,3-dien-1-
yl) 2-buten-1-on
(Damascenon)
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 %   
161Rose ketone-3 (**)
CAS-Nr. 57378-68-4
1-(2,6,6-Trimethyl-3-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(δ-Damascon)
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 %   
162cis-Rose ketone-2 (**)
CAS-Nr. 23726-92-3
1-(2,6,6-Trimethyl-l-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(cis-β-Damascon)
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 %   
163trans-Rose ketone-1
(**)
CAS-Nr. 24720-09-0
1-(2,6,6-Trimethyl-2-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(trans-α-Damascon)
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 %   
164Rose ketone-5 (**)
CAS-Nr. 33673-71-1
1-(2,4,4-Trimethyl-2-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
 0,02 %   
165trans-Rose ketone-3
(**)
CAS-Nr. 71048-82-3
1-(2,6,6-Trimethyl-3-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(trans-δ-Damascon)
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,02 %   
166trans-2-hexenal
CAS-Nr. 6728-26-3
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,002 %   
167l-Limonene
CAS-Nr. 5989-54-8
(S)-p-Mentha-1,8-
dien
  Peroxidgehalt unter
20 mmol/L (*)
 
168dl-Limonen (race-
misch)
CAS-Nr. 138-86-3
1,8(9)-p-Menthadien;
p-Mentha-1,8-dien
(Dipenten)
  Peroxidgehalt unter
20 mmol/L (*)
 
169Perillaldehyde
CAS-Nr. 2111-75-3
p-Mentha-1,8-dien-
7-al
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,1 %  

170Isobergamate
CAS-Nr. 68683-20-5
Menthadien-7-me-
thylformat
 0,1 %   
171Methoxydicyclopen-
tadiencarboxaldehyd
CAS-Nr. 86803-90-9
Octahydro-5-me-
thoxy-4,7-methano-
1H-inden-2-carbox-
aldehyd
 0,5 %   
1723-Methylnon-2-ene-
nitril
CAS-Nr. 53153-66-5
 0,2 %   
173Methyl octine carbo-
nate
CAS-Nr. 111-80-8
Methylnon-2-ynoat
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,002 % bei al-
leiniger Ver-
wendung
In Kombination
mit Methyl-
heptin-carbo-
nat darf der
gemeinsame
Anteil im
Fertig-
erzeugnis
0,01 % nicht
überschreiten
(wobei der An-
teil von Methyl-
octincarbonat
nicht höher als
0,002 % sein
darf)
  
174Amylvinylcarbinyl
acetate
CAS-Nr. 2442-10-6
1-Octen-3-yl-acetat
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,3 %   
175Propylidenephthalide
CAS-Nr. 17369-59-4
3-Propylidenephtha-
lid
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,01 %   
176Isocyclogeraniol
CAS-Nr. 68527-77-5
2,4,6-Trimethyl-3-cy-
clohexen-1-methanol
 0,5 %   
1772-Hexylidene cyclo-
pentanone
CAS-Nr. 17373-89-6
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,06 %   
178Methyl heptadienone
CAS-Nr. 1604-28-0
6-Methyl-3,5-hepta-
dien-2-on
a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel
b) 0,002 %   
179p-methylhydrocinna-
mic aldehyde
CAS-Nr. 5406-12-2
Cresylpropionalde-
hyd p-Methyldihydro-
cinnamaldehyd
 0,2 %  

180Liquidambar orienta-
lis Balsam oil und
extract
CAS-Nr. 94891-27-7
(Styrax)
 0,6 %   
181Liquidambar styraci-
flua balsam oil und
extract
CAS-Nr. 8046-19-3
(Styrax)
 0,6 %   
182Acetyl hexamethyl
tetralin
CAS-Nr. 21145-77-7
CAS-Nr. 1506-02-1
1-(5,6,7,8-Tetrahy-
dro-3,5,5,6,8,8-hexa-
methyl-2-naphthyl)-
ethan-1-on
(AHTN)
Alle kosmetischen
Mittel, ausgenom-
men Mundpflege-
mittel
a) „Leave-on"-
Produkte:
0,1 %
ausgenom-
men:
hydroalkoholi-
sche Mittel:
1 %
Parfüm:
2,5 %
parfümierende
Creme:
0,5 %
b) „Rinse-off"-
Produkte:
0,2 %
  
183Commiphora erythrea
engler var. glabres-
cens engler gum
extract und oil
CAS-Nr. 93686-00-1
 0,6 %   
184Opopanax chironium
resin
CAS-Nr. 93384-32-8
 0,6 %  

185Toluol
CAS-Nr. 108-88-3
EG-Nr. 203-625-9
Nagelmittel25 %  Außer Reich-
weite von Kin-
dern aufbewah-
ren.
Nur zur Benut-
zung durch Er-
wachsene.
186Diethylenglykol (DEG)
CAS-Nr. 111-46-6
EG-Nr. 203-872-2
2,2´-Oxydiethanol
Spuren in Be-
standteilen
0,1 %   
187Butoxydiglykol
CAS-Nr. 112-34-5
EG-Nr. 203-961-6
Diethylenglykolmono-
butylether (DEGBE)
Lösungsmittel in
Haarfärbemitteln
9 % Keine Verwendung
in Aerosolpackungen
(Sprays)
 
188Butoxyethanol
CAS-Nr. 111-76-2
EG-Nr. 203-905-0
Lösungsmittel in
oxidativen Haarfär-
bemitteln
4 %
Keine Verwendung
in Aerosolpackungen
(Sprays)
 
Ethylenglykolmono-
butylether (EGBE)
Lösungsmittel in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
2,0 % Keine Verwendung
in Aerosolpackungen
(Sprays)


189Trinatrium-5-hydroxy-
1-(4-sulfophenyl)-
4-(4-sulfophenylazo)
pyrazol-3-carboxylat
und Aluminiumsalz 10)
Acid Yellow 23
CAS-Nr. 1934-21-0
EINECS-Nr. 217-699-5
Acid Yellow 23
Aluminium lake
CAS-Nr. 12225-21-7
EINECS-Nr. 235-428-9
CI 19140
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,5 %  

190Benzolmethanamin,
N-Ethyl-N-[4-[[4-[ethyl-
[(3-sulfophenyl)-
methyl]-amino]-phenyl]
[2-sulfophenyl)methy-
len]-2,5-cyclohexadien-
1-yliden]-3-sulfo,
inneres Salz, Dinatrium-
salz und seine Ammoni-
um- und Aluminium-
salze 10)
Acid Blue 9
CAS-Nr. 3844-45-9
EINECS-Nr. 223-339-8
Acid Blue 9
Ammonium salt
CAS-Nr. 2650-18-2
EINECS-Nr. 220-168-0
Acid Blue 9
Aluminium lake
CAS-Nr. 68921-42-6
EINECS-Nr. 272-939-6
CI 42090
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,5 %  

191Dinatrium-6-hydroxy-
5-[(2-methoxy-4-sulfo-
nato-m-tolyl)azo]
naphthalin-2-sulfonat 10)
Curry Red
CAS-Nr. 25956-17-6
EINECS-Nr. 247-368-0
CI 16035
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,4 %  

192Trinatrium-
1-(1-naphthylazo)-
2-hydroxy-
naphthalin-4',6,8-
trisulfonat und
Aluminiumsalz 10)
Acid Red 18
CAS-Nr. 2611-82-7
EINECS-Nr. 220-036-2
Acid Red 18
Aluminium lake
CAS-Nr. 12227-64-4
EINECS-Nr. 235-438-3
CI 16255
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,5 %  

193 Hydrogen-3,6-bis
(diethylamino)-
9-(2,4-disulfonato-
phenyl)xanthylium,
Natriumsalz 10)
Acid Red 52
CAS-Nr. 3520-42-1
EINECS-Nr. 222-529-8
CI 45100
a) Oxidations-
haarfärbemittel
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
1,5 % nicht
überschreiten.
a) Das Misch-
verhältnis
muss auf dem
Etikett ange-
geben werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel
b) 0,6 %

194Dinatrium-5-amino-
4-hydroxy-3-(phenyl-
azo)naphthalin-
2,7-disulfonat 10)
Acid Red 33
CAS-Nr. 3567-66-6
EINECS-Nr. 222-656-9
CI 17200
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,5 %  

195Natrium-1-amino-
4-(cyclohexylamino)-
9,10-dihydro-
9,10-dioxoanthracen-
2-sulfonat 10)
Acid Blue 62
CAS-Nr. 4368-56-3
EINECS-Nr. 224-460-9
CI 62045
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,5 % - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren


1961-[(2'-Methoxyethyl)-
amino]-2-nitro-
4-[di-(2'-hydroxyethyl)
amino]benzol 10)
HC Blue No 11
CAS-Nr. 23920-15-2
EINECS-Nr. 459-980-7
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
2,0 % - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren


1971,5-Bis-(ß-hydroxy-
ethyl)amino-2-nitro-
4-chlorbenzol 10)
HC Yellow No 10
CAS-Nr. 109023-83-8
EINECS-Nr. 416-940-3
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,1 % - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren


1983-Methylamino-4-nitro-
phenoxyethanol 10)
3-Methylamino-4-nitro-
phenoxyethanol (INCI)
CAS-Nr. 59820-63-2
EINECS-Nr. 261-940-7
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
0,15 % - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren


1992,2'-[[4-[(2-Hydroxy-
ethyl)amino]-3-nitro-
phenyl]imino]bis-
ethanol 10)
HC Blue No 2
CAS-Nr. 33229-34-4
EINECS-Nr. 251-410-3
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
2,8 % - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Erzeugnis kann
eine allergische
Reaktion hervor-
rufen

2001-Propanol,
3-[[4-[Bis(2-hydroxy-
ethyl)amino]-2-nitro-
phenyl]amino] 10)
HC Violet No 2
CAS-Nr. 104226-19-9
EINECS-Nr. 410-910-3
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
2,0 % - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Erzeugnis kann
eine allergische
Reaktion hervor-
rufen

2012-Chloro-6-ethyl-
amino-4-nitrophenol
CAS-Nr.
131657-78-8
EG-Nr. 411-440-1
a) Haarfärbe-
stoff in
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen
unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchst-
konzentration
bei der
Anwendung
am Haar
1,5 % nicht
überschrei-
ten.
Für a) und b)
gilt:
- Nicht
zusammen
mit
nitrosierend
wirkenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien
Behältern
aufbewah-
ren
a) Das Misch-
verhältnis muss
auf dem Etikett
angegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 3,0 %   

202 4,4'-[1,3-Propandiyl
bis(oxy)]bisbenzol-
1,3-diamin und sein
Tetrahydrochloridsalz 10)
1,3-Bis-(2,4-diamino-
phenoxy)-propan
CAS-Nr. 81892-72-0
EINECS-Nr. 279-845-4
1,3-bis-(2,4-Diamino-
phenoxy)-propan HCl
CAS-Nr. 74918-21-1
EINECS-Nr. 278-022-7
a) Oxidations-
haarfärbemittel
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
1,2 % berech-
net als freie
Base (1,8 % als
Tetrahydrochlo-
ridsalz), nicht
überschreiten.
a) Das Misch-
verhältnis
muss auf dem
Etikett ange-
geben werden.
Für a) und b) gilt:
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel
b) 1,2 % als freie
Base (1,8 % als
Tetrahydro-
chloridsalz)

203 6-Methoxy-N2-methyl-
2,3-pyridindiaminhydro-
chlorid und Dihydro-
chloridsalz 10)
6-Methoxy-2-methyl-
amino-3-aminopyridin
HCl
CAS-Nr. 90817-34-8
(HCl)
CAS-Nr. 83732-72-3
(2HCl)
EINECS-Nr. 280-622-9
(2HCl)
a) Oxidations-
haarfärbemittel
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
0,68 % berech-
net als freie
Base (1,0 % als
Dihydrochlorid),
nicht über-
schreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
a) Das Misch-
verhältnis muss
auf dem Etikett
angegeben
werden.
Für a) und b) gilt:
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel
b) 0,68 % als freie
Base (1,0 % als
Dihydrochlorid)

2042,3-Dihydro-1H-indol-
5,6-diol und sein
Hydrobromidsalz 10)
Dihydroxyindolin
CAS-Nr. 29539-03-5
Dihydroxyindolin HBr
CAS-Nr. 138937-28-7
EINECS-Nr. 421-170-6
Nicht oxidierende
Haarfärbemittel
2,0 %  Erzeugnis kann
eine allergische
Reaktion hervor-
rufen

205 4-Hydroxypropylamino-
3-nitro-phenol 10)
4-Hydroxypropylamino-
3-nitro-phenol (INCI)
CAS-Nr. 92952-81-3
EINECS-Nr. 406-305-9
a) Oxidations-
haarfärbemittel
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
2,6 % berech-
net als freie
Base nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss
auf dem Etikett
angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel
b) 2,6 %

206Verbena Absolue
(Lippia citriodora
Kunth.)
CAS-Nr.
8024-12-2
 0,2% 

207Ethyl Lauroyl Argi-
nate HCl (INCI) 11)
Ethyl-Nα-dode-
canoyl-L-arginin-
hydrochlorid
CAS-Nr.
60372-77-2
EG-Nr. 434-630-6
a) Seife
b) Anti-
schuppen-
shampoo
c) Desodorie-
rungsmittel,
nicht
sprühbar
0,8%Für einen
anderen
Zweck als die
Hemmung
der Vermehrung
von Mikro-
organismen im
Erzeugnis.
Dieser Zweck
muss aus der
Aufmachung
des Erzeugnis-
ses ersichtlich
sein.


2081-(β-Aminoethyl)
amino-4-(β-hy-
droxy-ethyl)oxy-2-
nitrobenzol und
seine Salze
HC Orange Nr. 2
CAS-Nr.
85765-48-6
EINECS-Nr.
416-410-1
Haarfärbestoff
in nichtoxidati-
ven Haarfärbe-
mitteln
1,0%- Nicht
zusammen
mit nitro-
sierend
wirkenden
Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Warnzeichen (BGBl. I 2010 S. 1148)
Haarfärbe
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion
verursacht hat.

2092-[(2-Methoxy-
4-nitro-phenyl)ami-
no]ethanol
und seine Salze
2-Hydroxyethyl-
amino-5-nitro-
anisole
CAS-Nr.
66095-81-6
EINECS-Nr.
266-138-0
Haarfärbestoff
in nichtoxi-
dativen Haar-
färbemitteln
0,2%- Nicht
zusammen
mit nitro-
sierend
wirkenden
Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewah-
ren
 
2154-Amino-3-nitro-
phenol
CAS-Nr. 610-81-1
EG-Nr. 210-236-8
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,0 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2162,7-Naphthalenediol
CAS-Nr. 582-17-2
EG-Nr. 209-478-7
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,0 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,0 %   
217m-Aminophenol
CAS-Nr. 591-27-5
EG-Nr. 209-711-2
m-Aminophenol HC1
CAS-Nr. 51-81-0
EG-Nr. 200-125-2
m-Aminophenol
sulfate
CAS-Nr. 68239-81-6
EG-Nr. 269-475-1
sodium m-Amino-
phenol
CAS-Nr. 38171-54-9
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,2 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung mit
„schwarzem
Henna" bei Ihnen
schon einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.
2182,6-Dihydroxy-3,4-
dimethylpyridine
CAS-Nr. 84540-47-6
EG-Nr. 283-141-2
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

2222-Hydroxyethyl
picramic acid
CAS-Nr. 99610-72-7
EG-Nr. 412-520-9
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt:
- Nicht zu-
sammen
mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 2,0 %   
223p-Methylamino-
phenol
CAS-Nr. 150-75-4
EG-Nr. 205-768-2
und sein Sulfatsalz
p-Methylamino-
phenol sulfate
CAS-Nr. 55-55-0/
1936-57-8
EG-Nr. 200-237-1/
217-706-1
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,68 % (als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
225 Ethanol, 2-[4-[Ethyl
[(2-Hydroxyethyl)
Amino]-2-Nitrophe-
nyl]Amino]
CAS-Nr. 104516-93-0
und sein Hydro-
chlorid
HC Blue No 12
CAS-Nr. 132885-85-9
EG-Nr. 407-020-2
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,75 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen
mit nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchst-
gehalt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei Ih-
nen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,5 % (als
Hydrochlorid)
  
227 3-Amino-2,4-dichlo-
rophenol
CAS-Nr. 61693-42-3
EG-Nr. 262-909-0
und sein Hydro-
chlorid
3-Amino-2,4-dichlo-
rophenol HC1
CAS-Nr. 61693-43-4
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergieri-
siko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,5 % (als
Hydrochlorid)
  

230Phenylmethylpyrazo-
lone
CAS-Nr. 89-25-8
EG-Nr. 201-891-0
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,25 %
nicht überschrei-
ten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2322-Methyl-5-hydroxy-
ethylaminophenol
CAS-Nr. 55302-96-0
EG-Nr. 259-583-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
234Hydroxybenzomor-
pholine
CAS-Nr. 26021-57-8
EG-Nr. 247-415-5
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2372,2'-[(4-Amino-3-ni-
trophenyl)imino]bi-
sethanol
CAS-Nr. 29705-39-3
und sein Hydrochlo-
rid
HC Red No 13
CAS-Nr. 94158-13-1
EG-Nr. 303-083-4
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,25 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 2,5 % (als
Hydrochlorid)
  
2382,6-Dimethoxy-3,5-
pyridindiamin
CAS-Nr. 85679-78-3
(freie Base) und sein
Hydrochlorid
2,6-Dimethoxy-3,5-
pyridinediamine HC1
CAS-Nr. 56216-28-5
EG-Nr. 260-062-1
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,25 %
(als Hydrochlorid)
nicht überschrei-
ten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
239HC Violet No. 1
CAS-Nr. 82576-75-8
EG-Nr. 417-600-7
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,25 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen
mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 0,28 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.

2411,5-Naphthalenediol
CAS-Nr. 83-56-7
EG-Nr. 201-487-4
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,0 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,0 %   
242Hydroxypropyl bis(N-
hydroxyethyl-p-phe-
nylendiamin)
CAS-Nr. 128729-30-6
und sein Tetrahydro-
chlorid
Hydroxypropyl bis(N-
hydroxy-ethyl-p-
phenylenediamine)
HC1
CAS-Nr. 128729-28-2
EG-Nr. 416-320-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,4 % (als
Tetrahydrochlo-
rid) nicht über-
schreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2434-Amino-2-hydroxy-
toluene
CAS-Nr. 2835-95-2
EG-Nr. 220-618-6
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2442,4-Diaminophe-
noxyethanol
CAS-Nr. 70643-19-5
und sein Hydrochlo-
rid und sein Sulfat-
salz
2,4-Diaminophe-
noxyethanol HC1
CAS-Nr. 66422-95-5
EG-Nr. 266-357-1
2,4-Diaminophe-
noxyethanol sulfate
CAS-Nr. 70643-20-8
EG-Nr. 274-713-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % (als
Hydrochlorid)
nicht überschrei-
ten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2452-Methylresorcinol
CAS-Nr. 608-25-3
EG-Nr. 210-155-8
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,8 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,8 %   
2464-Amino-m-cresol
CAS-Nr. 2835-99-6
EG-Nr. 220-621-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
2482-Amino-4-hydroxy-
ethylaminoanisole
CAS-Nr. 83763-47-7
EG-Nr. 280-733-2
und sein Sulfatsalz
2-Amino-4-hydroxy-
ethylaminoanisole
sulfate
CAS-Nr. 83763-48-8
EG-Nr. 280-734-8
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % (als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.
249Hydroxyethyl-3,4-
methylen-dioxyanilin
und sein Hydro-
chlorid
Hydroxyethyl-3,4-
methylene-dioxyani-
line HC1
CAS-Nr. 94158-14-2
EG-Nr. 303-085-5
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit „schwar-
zem Henna" bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

2503-Nitro-p-hydroxy-
ethylaminophenol
CAS-Nr. 65235-31-6
EG-Nr. 265-648-0
a) Haarfärbe-
stoff in
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 3,0 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchst-
gehalt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 1,85 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2514-Nitrophenyl
aminoethylurea
CAS-Nr. 27080-42-8
EG-Nr. 410-700-1
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,25 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 0,5 %   
2522-Amino-6-chloro-4-
nitrophenol
CAS-Nr. 6358-09-4
EG-Nr. 228-762-1
a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln
 a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 2,0 %
nicht über-
schreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
b) 2,0 %  b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit „schwarzem
Henna" können
das Allergieri-
siko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

2532,2'-[(4-
Aminophenyl)imino]
bis(ethanol)sulfat
N,N-bis(2-Hydroxy-
ethyl)-p-Phenylene-
diamine Sulfate
CAS-Nr. 54381-16-7
EG-Nr. 259-134-5
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2,5 %
(berechnet als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Tä-
towierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
     - wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2541,3-Benzoldiol,
4-chlor-
4-Chlororesorcinol
CAS-Nr. 95-88-5
EG-Nr. 202-462-0
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2552,4,5,6-Tetraamino-
pyrimidin-sulfat
Tetraaminopyrimidine
Sulfate
CAS-Nr. 5392-28-9
EG-Nr. 226-393-0
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
3,4 % (be-
rechnet als
Sulfat) nicht
überschreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben
Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
  b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haar-
färbemitteln
b) 3,4 % (be-
rechnet als
Sulfat)
  
2563-(2-Hydroxyethyl)-
p-phenylendiammo-
nium-sulfat
Hydroxyethyl-p-
Phenylenediamine
Sulfate
CAS-Nr. 93841-25-9
EG-Nr. 298-995-1
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % (be-
rechnet als Sul-
fat) nicht über-
schreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2571H-Indol-5,6-diol
Dihydroxyindole
CAS-Nr. 3131-52-0
EG-Nr. 412-130-9
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
  zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
0,5 % nicht
überschreiten.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 0,5 % b)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
     Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon ein-
mal eine Re-
aktion verur-
sacht hat.
2585-Amino-4-chlor-2-
methylphenolhydro-
chlorid
5-Amino-4-Chloro-o-
Cresol HCl
CAS-Nr.
110102-85-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % (be-
rechnet als Hy-
drochlorid) nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
     Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2591H-Indol-6-ol
6-Hydroxyindole
CAS-Nr. 2380-86-1
EG-Nr. 417-020-4
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
     Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt ha-
ben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.
2601H-Indol-2,3-dion
Isatin
CAS-Nr. 91-56-5
EG-Nr. 202-077-8
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,6 %  
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
     - wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2612-Aminopyridin-3-ol
2-Amino-3-Hydroxy-
pyridine
CAS-Nr. 16867-03-1
EG-Nr. 240-886-8
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
     - wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2622-Methyl-1-
naphthylacetat
1-Acetoxy-2-
Methylnaphthalene
CAS-Nr. 5697-02-9
EG-Nr. 454-690-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
(Enthält die
Rezeptur eines
Haarfärbemittels
sowohl 2-Me-
thyl-1-Naphthol
als auch 1-Ace-
toxy-2-Methyl-
naphthalene,
sollte die
Höchstkonzen-
tration an
2-Methyl-1-
Naphthol am
Kopf 2,0 % nicht
überschreiten.)
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt ha-
ben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2631-Hydroxy-2-methyl-
naphthalen
2-Methyl-1-Naphthol
CAS-Nr. 7469-77-4
EG-Nr. 231-265-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
(Enthält die Re-
zeptur eines
Haarfärbemittels
sowohl 2-Me-
thyl-1-Naphthol
als auch 1-Ace-
toxy-2-Methyl-
naphthalene,
sollte die
Höchstkonzen-
tration an 2-Me-
thyl-1-Naphthol
am Kopf 2,0 %
nicht überschrei-
ten.)
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben Ih-
rer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
264Dinatrium-5,7-
dinitro-8-oxid-2-
naphthalensulfonat
Acid Yellow 1
CAS-Nr. 846-70-8
EG-Nr. 212-690-2
CI 10316
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
   Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 0,2 % b)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
     Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2654-Nitro-1,2-
phenylendiamin
4-Nitro-o-
Phenylenediamine
CAS-Nr. 99-56-9
EG-Nr. 202-766-3
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
     hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben Ih-
rer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2662-(4-Amino-3-
nitroanilin)ethanol
HC Red No. 7
CAS-Nr. 24905-87-1
EG-Nr. 246-521-9
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
     - wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2672-[bis(2-Hydroxy-
ethyl)amino]-
5-nitrophenol
HC Yellow No. 4
CAS-Nr. 59820-43-8
EG-Nr. 428-840-7
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,5 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2682-[(2-Nitrophenyl)
amino]ethanol
HC Yellow No. 2
CAS-Nr. 4926-55-0
EG-Nr. 225-555-8
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
0,75 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosieren-
den Agenzien
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
   - wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 1,0 %  
2694-[(2-Nitrophenyl)
amino]phenol
HC Orange No. 1
CAS-Nr. 54381-08-7
EG-Nr. 259-132-4
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 %   
2702-Nitro-N1-phenyl-
benzol-1,4-diamin
HC Red No. 1
CAS-Nr. 2784-89-6
EG-Nr. 220-494-3
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 %  
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
     - wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2711-Methoxy-3-
(ß-aminoethyl)
amino-4-nitrobenzol,
Hydrochlorid
HC Yellow No. 9
CAS-Nr. 86419-69-4
EG-Nr. 415-480-1
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,5 % (berechnet
als Hydrochlorid)
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2721-(4'-Amino-
phenylazo)-2-
methyl-4-(bis-2-
hydroxyethyl)amino-
benzol
HC Yellow No. 7
CAS-Nr.
104226-21-3
EG-Nr. 146-420-6
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,25 %   
273N-(2-Hydroxyethyl)-
2-nitro-4-
trifluormethylanilin
HC Yellow No. 13
CAS-Nr. 10442-83-8
EG-Nr. 443-760-2
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
2,5 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosieren-
den Agenzien
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
  - In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 2,5 %  
274Benzolaminium,
3-[(4,5-Dihydro-3-
methyl-5-oxo-1-
phenyl-1H-pyrazol-
4-yl)azo]-
N,N,N-trimethyl,
Chlorid
Basic Yellow 57
CAS-Nr. 68391-31-1
EG-Nr. 269-943-5
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
2,0 %   
275Ethanol, 2,2'-[[4-[(4-
Aminophenyl)azo]
phenyl]imino]bis-
Disperse Black 9
CAS-Nr. 20721-50-0
EG-Nr. 243-987-5
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,3 % (des
Gemisches im
Verhältnis 1:1
aus 2,2'-[4-(4- Aminophenylazo)
phenylimino]
diethanol und
Lignosulfat)
  
2769,10-Anthracendion,
1,4-bis [(2,3-Dihy-
droxypropyl)amino]-
HC Blue No. 14
CAS-Nr. 99788-75-7
EG-Nr. 421-470-7
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,3 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2772-(4-Methyl-2-
nitroanilin)ethanol
Hydroxyethyl-2-
Nitro-p-Toluidine
CAS-Nr. 100418-33-5
EG-Nr. 408-090-7
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
   - wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 1,0 %  
2781-Amino-2-nitro-4-
(2',3'-dihydroxypro-
pyl)amino-5-chlor-
benzol + 1,4-bis-
(2',3'-Dihydroxypro-
pyl)amino-2-nitro-5-
chlorbenzol
HC Red No. 10 +
HC Red No. 11
CAS-Nr. 95576-89-9
+ 95576-92-4
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
   - wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon ein-
mal eine Re-
aktion verur-
sacht hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 2,0 %  


---
(*) Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis.
(**) Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die Grenzwerte in Spalte d nicht überschreiten.


Teil B (weggefallen)



Teil C


Lfd.
Nr.
StoffEinschränkungenObligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierungzugelassen bis
Anwendungsgebiet und/oder VerwendungZulässige Höchstkonzentration im kosmetischen FertigerzeugnisWeitere Einschränkungen und Anforderungen
abcdefg
1 - 62(aufgehoben)



1)
Hinsichtlich der mit einem Stern gekennzeichneten Stoffe siehe Fußnote zu Anlage 1.
2)
Werden die (x) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 100 nicht überschreiten.
Werden die mit (xx) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 200 nicht überschreiten.
3)
Die Menge an Natrium-, Kalium- oder Lithiumhydroxid wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid. Bei Mischungen darf der Gesamtgehalt die für das jeweilige Anwendungsgebiet festgelegte einzelne Höchstkonzentration in Spalte d nicht überschreiten. Die Menge an Gesamthydroxid wird in diesem Fall ausgedrückt in Massenanteilen des Hydroxids mit der höchsten Molmasse.
4)
Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 3.
5)
Nur für Mittel, die gegebenenfalls für die Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben.
6)
Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 9.
7)
Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 23.
8)
Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 8.
9)
Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 34.
10)
Die freie Base und Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anlage 1 untersagt wird.
11)
Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 58.


Text in der Fassung des Artikels 1 Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung V. v. 21. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 2 m.W.v. 15. Januar 2013



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