Änderung Anlage 2 Kosmetik-Verordnung vom 24.12.2005

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Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2005 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2005 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3480
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 2) Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen und sonstigen Bedingungen verwendet werden dürfen 1) 2)


 (keine frühere Fassung vorhanden)



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