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§ 3 - Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten (MPVerschrV)

neugefasst durch B. v. 21.08.2002 BGBl. I S. 3393; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1227
Geltung ab 24.12.1997; FNA: 7102-47-4 Genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlagen
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§ 3



Die wiederholte Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medizinproduktes auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig.



 

Zitierungen von § 3 MPVerschrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MPVerschrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPVerschrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MPVerschrV
... zu den in § 1 Abs. 1 Nr. 2 genannten Verordnungen zulässig ist. Die §§ 2 bis 4 finden ...
§ 7 MPVerschrV
... Nr. 6 des Medizinproduktegesetzes wird bestraft, wer entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 oder § 3 ein Medizinprodukt abgibt. (2) Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung ...