Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben

Eingangsformel - Versehrtenleibesübungen-Verordnung (VÜbV)

V. v. 29.07.1981 BGBl. I S. 779; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 6 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 830-2-15 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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Eingangsformel



Auf Grund des § 24a Buchstabe c des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1976 (BGBl. I S. 1633) zuletzt geändert durch Artikel II § 15 des Gesetzes vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1469), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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