Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2015 aufgehoben
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Eingangsformel - Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)

V. v. 31.07.1995 BGBl. I S. 1011; aufgehoben durch § 11 Abs. 2 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1950; 2015 BGBl. I S. 1006
Geltung ab 09.11.1995; FNA: 210-4-3 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 20 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 und § 18 Abs. 4 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430) verordnet die Bundesregierung:



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