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§ 8 - Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)

V. v. 31.07.1995 BGBl. I S. 1011; aufgehoben durch § 11 Abs. 2 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1950; 2015 BGBl. I S. 1006
Geltung ab 09.11.1995; FNA: 210-4-3 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 8 (aufgehoben)


§ 8 hat 3 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung V. v. 27. Oktober 2011 BGBl. I S. 2209; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609 m.W.v. 1. November 2012

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Frühere Fassungen von § 8 2. BMeldDÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2012Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
vom 27.10.2011 BGBl. I S. 2209
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
vom 01.03.2011 BGBl. I S. 325
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
vom 10.07.2007 BGBl. I S. 1388
aktuellvor 01.11.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8 2. BMeldDÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 2. BMeldDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMeldDÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 2. BMeldDÜV Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (vom 01.07.2011)
... der Verteidigung vorgegebene Satzbeschreibung und die unter Beachtung der §§ 7 bis 11 vorgegebenen Übermittlungswege sowie das bei den Meldebehörden vorliegende ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 325
Artikel 1 3. BMeldDÜVÄndV
... für Steuern und an das Bundesverwaltungsamt" ersetzt. 2. In § 8 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „, 11a" gestrichen. 3. In § 9 Absatz ...

Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1388
Artikel 2 BMeldDÜV1u2ÄndV
... die Angabe „nach § 6 Abs. 1" eingefügt. 8. In § 8 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe „10, 11," gestrichen. 9. In § 9 Abs. 1 Nr. ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 27.10.2011 BGBl. I S. 2209; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609
Artikel 1 4. BMeldDÜVIIÄndV (vom 28.04.2012)
... Absatz 3 Nummer 7 wird aufgehoben. d) Absatz 4 wird aufgehoben. 4. § 8 wird aufgehoben. 5. § 9 wird aufgehoben. 6. § 10 wird wie folgt ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 10 WehrRÄndG 2011 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... der Verteidigung vorgegebene Satzbeschreibung und die unter Beachtung der §§ 7 bis 11 vorgegebenen Übermittlungswege sowie das bei den Meldebehörden vorliegende ...


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