§ 8 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 325
Artikel 1 3. BMeldDÜVÄndV ... für Steuern und an das Bundesverwaltungsamt" ersetzt. 2. In § 8 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „, 11a" gestrichen. 3. In § 9 Absatz ...
Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1388
Artikel 2 BMeldDÜV1u2ÄndV ... die Angabe „nach § 6 Abs. 1" eingefügt. 8. In § 8 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe „10, 11," gestrichen. 9. In § 9 Abs. 1 Nr. ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 27.10.2011 BGBl. I S. 2209; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609
Artikel 1 4. BMeldDÜVIIÄndV (vom 28.04.2012) ... Absatz 3 Nummer 7 wird aufgehoben. d) Absatz 4 wird aufgehoben. 4. § 8 wird aufgehoben. 5. § 9 wird aufgehoben. 6. § 10 wird wie folgt ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
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