Zitierungen von § 2 2. BMeldDÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 2. BMeldDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMeldDÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 2. BMeldDÜV Allgemeines (vom 01.07.2011)
... gesichert niedergelegt. (4) Die zu übermittelnden Daten sind in den §§ 2 bis 5d unter Angabe der Blatt-Nummern des Datensatzes für das Meldewesen - Einheitlicher ... - Einheitlicher Bundes-/Länderteil - (DSMeld) bezeichnet. (5) Die §§ 2 und 6 Absatz 2 Nummer 1 gelten im Spannungs- oder ...
Anlage 1 2. BMeldDÜV (zu § 2) (vom 01.09.2007)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 2 StÄndG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wie folgt gefasst: „Für die Datenübermittlung gelten die §§ 2 und 3 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I S. ...

Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1388
Artikel 2 BMeldDÜV1u2ÄndV
... Verordnung vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1185), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... 1 Nr. 3 wird die Angabe „10, 11," gestrichen. 10. Die Anlage 1 zu § 2 erhält die aus Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 11. Seite 2 der ... Begründung der Lebenspartnerschaft" angefügt. 15. Die Anlage 8 zu § 2 wird wie folgt geändert: a) Auf den Seiten 1 und 3 wird in der Beschreibung der ...

Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 28.11.2006 BGBl. I S. 2726
Artikel 2 StIdVEV Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... 69, 70565 Stuttgart" ersetzt. c) In Absatz 4 wird die Angabe „§§ 2 bis 5" durch die Angabe „§§ 2 bis 5c" ersetzt. 2. § 5c ... In Absatz 4 wird die Angabe „§§ 2 bis 5" durch die Angabe „§§ 2 bis 5c" ersetzt. 2. § 5c wird wie folgt gefasst: „5c ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 10 WehrRÄndG 2011 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... 1. Dem § 1 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Die §§ 2 und 6 Absatz 2 Nummer 1 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall." 2. Nach ... 6 Absatz 2 Nummer 1 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall." 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Datenübermittlung an ...


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