Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.11.2008 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über das Schornsteinfegerwesen (SchfV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.1969 BGBl. I S. 2363; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 7111-1-1 Schornsteinfeger
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§ 1 Voraussetzungen der Eintragung


§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

In die Bewerberliste darf nur eingetragen werden, wer

1.
im Geltungsbereich dieser Verordnung die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk abgelegt hat; eine Meisterprüfung, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung abgelegt worden ist, kann von der zuständigen Verwaltungsbehörde anerkannt werden, wenn sie einer im Geltungsbereich dieser Verordnung abgelegten Meisterprüfung gleichwertig ist;

2.
die für einen Bezirksschornsteinfegermeister erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzt;

3.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;

4.
innerhalb des letzten Jahres vor der Eintragung mindestens 3 Monate in dem Bezirk, in dessen Bewerberliste er eingetragen werden will, im Schornsteinfegerhandwerk im Betrieb eines Bezirksschornsteinfegermeisters praktisch tätig gewesen ist; dies gilt nicht für nur aufsichtsfähige Bewerber (§ 8); zur Vermeidung besonderer Härten kann die zuständige Verwaltungsbehörde Ausnahmen zulassen;

5.
nicht in die Bewerberliste eines anderen Bezirks eingetragen ist.

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Zitierungen von § 1 Verordnung über das Schornsteinfegerwesen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SchfV Streichung
...  3. die für die Eintragung erforderlichen Voraussetzungen nach § 1 nicht erfüllt, 4. seinen Beruf als Schornsteinfeger aufgegeben hat; ...
§ 5 SchfV Voraussetzungen der Wiedereintragung
... Wiedereintragung darf nur vorgenommen werden, wenn die Voraussetzungen der Eintragung nach § 1 erfüllt sind. Die Voraussetzung nach § 1 Nr. 4 entfällt bei der Wiedereintragung ... die Voraussetzungen der Eintragung nach § 1 erfüllt sind. Die Voraussetzung nach § 1 Nr. 4 entfällt bei der Wiedereintragung eines Bewerbers, dessen endgültige Bestellung ...
§ 7 SchfV Anhörung
... der Eintragung nach § 1 , der Streichung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 6 und der Wiedereintragung nach § 4 Abs. 2 ...


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