Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.11.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Verordnung über das Schornsteinfegerwesen (SchfV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.1969 BGBl. I S. 2363; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 7111-1-1 Schornsteinfeger
|

§ 6 Ausgleich der Bewerberlisten


§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die zuständige Verwaltungsbehörde kann überalterte Bewerber eines Bezirks auf ihren Antrag der Liste eines anderen Bezirks überweisen. Überaltert sind Bewerber, die, gerechnet von ihrem Rangstichtag (§ 11), mindestens 16 Jahre in der Bewerberliste eingetragen sind und voraussichtlich nicht im Laufe eines weiteren Jahres zur Bestellung kommen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 6 Verordnung über das Schornsteinfegerwesen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 SchfV Praktische Berufstätigkeit (vom 01.01.2007)
... der praktischen Tätigkeit ganz absehen. (2) Bewerbern, die nach § 6 der Bewerberliste überwiesen worden sind, ist auf die praktische Tätigkeit nach § 5 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed