Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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§ 29 - Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV)

V. v. 14.10.1993 BGBl. I S. 1747; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 5 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Geltung ab 27.10.1993; FNA: 612-15-2-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 29 (aufgehoben)


§ 29 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6 Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung G. v. 19. März 2008 BGBl. I S. 450 m.W.v. 1. April 2008

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Frühere Fassungen von § 29 KaffeeStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 6 Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
vom 19.03.2008 BGBl. I S. 450
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 5 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
vom 11.09.2006 BGBl. I S. 2130
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 29 KaffeeStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 KaffeeStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KaffeeStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 6 VStuBrennOÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung
...  § 27a Kleinbetragsregelung". c) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 (weggefallen)". 2. § 2 ... c) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 (weggefallen)". 2. § 2 Abs. 3 wird aufgehoben. 3. § 4 wird ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,". 11. § 29 wird aufgehoben.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130
Artikel 5 2. VerbrStuMonopolRÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung
... 9. § 3 Abs. 5 Satz 3, § 5 Abs. 3 und 4, die §§ 6 und 16 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 1 bis 6 werden aufgehoben.  ...


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