§ 18a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Artikel 3 NAVuNDAV Änderung anderer Rechtsverordnungen ... wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 18 wird die Angabe „§ 18a Messung der von Haushaltskunden entnommenen Elektrizität" eingefügt. b) ... zur Höhe des Verbrauchs stehen." 4. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Messung der von Haushaltskunden entnommenen ... 4. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Messung der von Haushaltskunden entnommenen Elektrizität (1) Bei der Messung der ...
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2006
Zitate in aufgehobenen TitelnMesszugangsverordnung (MessZV)
Artikel 1 V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2006; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
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