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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.12.2008 aufgehoben

Eingangsformel - Wohngeldüberleitungs-Verlängerungsverordnung (WoGültVerlV)

Eingangsformel



Auf Grund des § 42 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1993 (BGBl. I S. 183), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1860) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

 
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