Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

Verordnung zur Aussetzung der Bundesstatistik über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) im Jahre 1984 (MikrozensusAusV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.1984 BGBl. I S. 1679; aufgehoben durch Artikel 92 G. v. 19.02.2006 BGBl. I 334
Geltung ab 29.12.1984; FNA: 29-17-2 Statistik
|
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 289) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1



Die Durchführung der Bundesstatistik über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) gemäß dem Mikrozensusgesetz vom 21. Februar 1983 (BGBl. I S. 201) wird im Jahre 1984 ausgesetzt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 16 des Bundesstatistikgesetzes auch im Land Berlin.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed