§ 20 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
V. v. 11.02.2020 BGBl. I S. 198
Artikel 1 4. AusfErstVÄndV Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung ... Hamburg" ersetzt. 2. § 19 wird durch die folgenden §§ 19 und 20 ersetzt: „§ 19 Anwendungsvorschrift Ab dem 1. Juni 2019 ist ... § 16 anzuwenden, die bis einschließlich 31. Mai 2019 gestellt worden sind. § 20 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 ...
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