Zitierungen von § 2 Gesetz über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ÖDStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖDStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ÖDStatG
... Die Personalstrukturstatistik (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) erfaßt 1. bei den einzelnen vollbeschäftigten ... d) Merkmale der Bezahlung; 2. bei den nach § 2 Abs. 2 berichtspflichtigen Stellen Angaben über a)  ... Zeitraum von 12 Monaten nach Art und Gründen; 3. bei den nach § 2 Abs. 2 berichtspflichtigen Stellen Angaben über Versorgungsempfänger mit a)  ...
§ 4 ÖDStatG
... Statistik der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) erfaßt für höchstens 30 vom Hundert der vollbeschäftigten ...


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