Zitierungen von § 4 Gesetz über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ÖDStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖDStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ÖDStatG
... den in § 4 Nr. 4 aufgeführten Bezügen sind für das Jahr 1969 auf Grund des Dienst- oder ...
§ 7 ÖDStatG
... die Statistiken nach den §§ 3 und 4 die Bediensteten oder Versorgungsempfänger des Bundes und der juristischen Personen des ...


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