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§ 16 - Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbV k.a.Abk.)
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin sind vorbehaltlich des § 17 nicht mehr anzuwenden.