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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbV k.a.Abk.)

V. v. 16.07.2004 BGBl. I S. 1806, 2007 S. 2203; aufgehoben durch § 31 V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 806-21-1-329 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 13) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel - Sachliche Gliederung -


Anlage 2 wird in 6 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2004 S. 1806ff)

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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EzHdlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EzHdlAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 EzHdlAusbV Ausbildungsberufsbild
... Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit gemäß Anlage 2 Abschnitt IV können ergänzend zu den Fertigkeiten und Kenntnissen der Absätze 1 bis ...
§ 13 EzHdlAusbV Ausbildungsrahmenplan (vom 06.09.2007)
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 12 sollen nach den in der Anlage 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 14 EzHdlAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
§ 15 EzHdlAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
B. v. 20.08.2007 BGBl. I S. 2203
Berichtigung BerEzHdlAusbV
...  In § 13 Satz 1 ist die Angabe „Anlage 3" durch die Angabe „Anlage 2 " zu ersetzen.  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 671; aufgehoben durch § 31 V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458
§ 1 EinzHdlErProbV Struktur und Gegenstand der Erprobung
... Maßgabe zugrunde zu legen, dass § 4 Absatz 2, die §§ 12 bis 15 und die Anlage 2 nicht anzuwenden ...