Anlage 3 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV ... der Kreuzung von Sorghum bicolor x Sorghum sudanense" eingefügt. 2. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) ... eingefügt. 2. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für ...
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV ... Gebührensätze bestimmen sich nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis (Anlagen 2 und 3 )." 2. Dem § 13 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) ... „(6) Für die Zulassung von Erhaltungssorten gelten die in Anlage 3 gesondert aufgeführten Gebührentatbestände und Gebührensätze." ... und Gebührensätze." 3. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 3 angefügt: „Anlage 3 (zu §§ 12 Absatz 1 und 13 Absatz 6) ... 3. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 3 angefügt: „Anlage 3 (zu §§ 12 Absatz 1 und 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
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