Eingangsformel - Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)

neugefasst durch B. v. 28.09.2004 BGBl. I S. 2552; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Geltung ab 08.01.1986; FNA: 7822-7-2 Sortenschutz, Saatgut
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Eingangsformel *)


Eingangsformel hat 1 frühere Fassung


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Diese Verordnung dient gemäß Bekanntmachung vom 17. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 283) auch der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2023/1438 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG hinsichtlich der Protokolle für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und bestimmter Sorten von Gemüsearten (ABl. L 176 vom 11.7.2023, S. 17).


Text in der Fassung der Bekanntmachung zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2023/1438 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG hinsichtlich der Protokolle für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und bestimmter Sorten von Gemüsearten B. v. 17. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 283 m.W.v. 26. Oktober 2023

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Frühere Fassungen von Eingangsformel BSAVfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.10.2023Bekanntmachung zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2023/1438 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG hinsichtlich der Protokolle für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und bestimmter Sorten von Gemüsearten
vom 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 283

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