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Zitierungen von § 16 BSAVfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BSAVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSAVfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV
... Gebühr nach Gebührennummer 202.13.1 der Anlage 2 erhoben." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Übergangsvorschrift  ... Anlage 2 erhoben." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Übergangsvorschrift Prüfungsgebühren, bei denen die Gebührenschuld ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Artikel 1 11. BSAVfVÄndV Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Übergangsregelung  ... wird wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Übergangsregelung Prüfungsgebühren, bei denen die Gebührenschuld ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 17.04.2007 BGBl. I S. 578
Artikel 1 6. BSAVfVÄndV
... Angabe „Anlage" durch die Angabe „Anlage 2" ersetzt. 5. Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Statt der Formulare in elektronischer ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
Artikel 2 10. BSAVfVÄndV Weitere Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Übergangsregelung  ... wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Übergangsregelung Prüfungsgebühren, bei denen die Gebührenschuld ...