Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.12.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 5 - Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV)

V. v. 18.06.2003 BGBl. I S. 889; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274
Geltung ab 26.06.2003; FNA: 205-2-2 Frauenförderung, Gleichstellung
|

§ 5 Sonderregelung


§ 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Bundesnachrichtendienst ist von der Meldung der Daten ausgenommen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung V. v. 26. Juni 2006 BGBl. I S. 1346 m.W.v. 29. Juni 2006

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 5 GleiStatV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.06.2006Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
vom 26.06.2006 BGBl. I S. 1346

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 5 GleiStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GleiStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GleiStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
V. v. 26.06.2006 BGBl. I S. 1346
Artikel 1 1. GleiStatVÄndV Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
... und dies auch auf Teile des Geschäftsbereichs beschränken." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed