Zitierungen von § 1 GleiStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GleiStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GleiStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
V. v. 26.06.2006 BGBl. I S. 1346
Anlage 1 1. GleiStatVÄndV (zu § 4 Abs. 2)
... (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346) Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:  ...
Anlage 2 1. GleiStatVÄndV (zu § 4 Abs. 2)
... (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346) Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:  ...
Anlage 3 1. GleiStatVÄndV (zu § 4 Abs. 2)
... (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346) Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
V. v. 26.06.2006 BGBl. I S. 1346
Artikel 1 1. GleiStatVÄndV Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
... vom 18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... „§ 6 Übergangsregelung Die Erhebungsmerkmale nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 und Abs. 2 werden abweichend von § 2 für das Berichtsjahr 2006 ...


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