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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

§ 4 - Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus der öffentlichen Verwaltung im Beitrittsgebiet in ein Bundesbeamtenverhältnis (BGBBBewAnfV k.a.Abk.)

V. v. 09.01.1991 BGBl. I S. 123; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 27.01.1991; FNA: 105-6 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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