Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Binnenschifffahrtskostenverordnung vom 22. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2008), zuletzt geändert durch
Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 1018), außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 833
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 09.09.2019 BGBl. I S. 1386
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