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Zitierungen von Artikel 53 GG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 53 GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Geschäftsordnung des Bundesrates
neugefasst durch B. v. 26.11.1993 BGBl. I S. 2007; zuletzt geändert durch B. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1513
§ 18 GO-BR Teilnahme an den Verhandlungen
... der Länder und des Bundes zugezogen werden. --- siehe Artikel 53 Satz 1 und 2 ...
§ 19 GO-BR Fragerecht
... Bezieht sich die Frage auf einen Gegenstand, hinsichtlich dessen die Bundesregierung nach Artikel 53 Satz 3 des Grundgesetzes verpflichtet ist, den Bundesrat auf dem laufenden zu halten, so ist auf ... der Bundesregierung ist allen Ländern mitzuteilen. --- siehe Artikel 53 Satz 3 ...
§ 40 GO-BR Teilnahme und Fragerecht (vom 27.03.2021)
... deren Teilnahme sie für erforderlich halten, anhören. --- siehe Artikel 53 Satz 1 und 2 GG ...