interne Verweise§ 4 DüMV Kennzeichnung von Düngemitteln außer Wirtschaftsdüngern ... nur dann zusätzlich als EG-DÜNGEMITTEL bezeichnet sein, wenn dies nach Anlage 1 zulässig ist und andere als die in Anlage 3 Nr. 1 und 2.1 bis 2.4 aufgeführten Angaben ... das Düngemittel bestimmenden Bestandteile nach der jeweiligen Typenbeschreibung der Anlage 1 Spalten 2 und 3 angegeben sind. Weitere Angaben sind ...
§ 7 DüMV Toleranzen ... von den bei der amtlichen Überwachung festgestellten Gehalten die in Anlage 1 genannten Toleranzen festgesetzt. Sind für typenbestimmende Bestandteile, ... keine Höchstgehalte festgesetzt, so dürfen bei Düngemitteln der Anlage 1 Abschnitte 1, 2, 4 oder 5 die angegebenen Gehalte über die festgesetzten Toleranzen hinaus ...
§ 8 DüMV Verpackung ... Düngemitteltyp entsprechen, dürfen in den Fällen, in denen es in Anlage 1 Spalte 6 oder für einzelne Ausgangsstoffe nach den Tabellen der Anlage 2 vorgeschrieben ist, ...
Anlage 3 DüMV (zu §§ 4 und 6 Abs. 5) Kennzeichnung von Düngemitteln außer Wirtschaftsdüngern ... Angaben 1.1. Typenbezeichnung nach Spalte 1 der Typenbeschreibungen in Anlage 1 in Verbindung mit der Angabe der Höhe der Gehalte der dort in Spalte 2 aufgeführten ... aufgeführten Bestandteile. Dabei gilt: 1.1.1. Die Angabe der Gehalte nach Anlage 1 Spalte 2 der Typenbeschreibungen erfolgt in Prozent und in der dort vorgenommenen Reihenfolge mit ... 1.2. Art und Höhe der Gehalte der nach Spalte 3 der Typenbeschreibungen in Anlage 1 festgesetzten typenbestimmenden Bestandteile, Nährstoffformen und zusätzlichen Stoffen ... erfolgen Angaben nach Maßgabe der Spalte 4 der Typenbeschreibungen der Anlage 1. 1.2.4. Gehalte müssen in Gewichtsprozenten, bezogen auf das Nettogewicht des ... des Herstellers, soweit er nicht selbst der Inverkehrbringer ist. 1.8. Nach Anlage 1 vorgeschriebene weitere Angaben. 2. Zulässige Angaben 2.1. Nach ... weitere Angaben. 2. Zulässige Angaben 2.1. Nach Anlage 1 zulässige weitere Angaben, 2.2. handelsübliche Warenbezeichnungen, ...
Zitat in folgenden NormenDüngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung
neugefasst durch B. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.09.2006 BGBl. I S. 2163
Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1818
Artikel 1 4. DüMiRÄndV Änderung der Probenahme- und Analyseverordnung - Düngemittel ... b fallen, b) im Falle von Wirtschaftsdüngern, Düngemitteln nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittelverordnung, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und ... unter Nummer 2 fallen, 2. bei Wirtschaftsdüngern, Düngemitteln nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittelverordnung, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und ... unter Nummer 2 fallen, 2. bei Wirtschaftsdüngern, Düngemitteln nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittelverordnung, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und ...
Zitate in aufgehobenen TitelnDüngeverordnung (DüV)
neugefasst durch B. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 221; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
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