Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben

Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG 1974)

G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3714; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 102-9 Staatsangehörigkeit
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Artikel 6



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.



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