Die Bundesanstalt ist zuständig für:
- 1.
- die zentrale Feststellung der Bestände, der Erzeugung und des Verbrauchs von Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Produktionskapazität von Herstellern, Bearbeitern und Verarbeitern solcher Erzeugnisse,
- 2.
- die Aufstellung zentraler Versorgungs- und Bevorratungspläne.
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2258