Der Bund und die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände haben die organisatorischen, personellen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für den in §
1 Abs. 1 bezeichneten Zweck erforderlich sind.
§ 9 EVG Auskünfte ... § 1 Abs. 1 bezeichneten Zweck, insbesondere auch für Vorsorgemaßnahmen nach § 8 , erforderlich ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Einzelangaben, die ...
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2258