Zitierungen von § 13a BStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a BStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 BStatG Aufbereitung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug (vom 29.12.2022)
... dieser Daten ganz oder teilweise dem Statistischen Bundesamt übertragen werden. § 13a Satz 1 gilt entsprechend. Das Statistische Bundesamt ist mit Einwilligung der auftraggebenden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Statistikregistergesetz (StatRegG)
Artikel 1 G. v. 16.06.1998 BGBl. I S. 1300, 2903; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
§ 8 StatRegG
... (2) Daten aus dem Statistikregister dürfen mit anderen Daten nach den Vorgaben des § 13a des Bundesstatistikgesetzes zusammengeführt ...

Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG)
Artikel 1 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
§ 1 VwDVG Übermittlung und Verwendung (vom 29.12.2022)
... das Statistikregister, 4. die Zusammenführung von Daten nach Maßgabe des § 13a des Bundesstatistikgesetzes und 5. die Aufgabenwahrnehmung nach § 3 Absatz 1 Nummer 9 in Verbindung mit § ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 BStatGuaÄndG Änderung des Bundesstatistikgesetzes
... sowie aus allgemein zugänglichen Quellen verwendet werden." 13. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Zusammenführung von Daten  ... werden." 13. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Zusammenführung von Daten Soweit es zur Gewinnung von statistischen Informationen ...

Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
Artikel 5 StatRegGÄndG Änderung des Bundesstatistikgesetzes
... 1751) geändert worden ist, wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „ § 13a Satz 1 gilt ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG)
G. v. 31.10.2003 BGBl. I S. 2149; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
§ 1 VwDVG Allgemeine Bestimmungen
... des Statistikregisters und für die Zusammenführung von Daten nach § 13a des Bundesstatistikgesetzes die bei ihnen vorhandenen Daten nach Maßgabe der §§ 2 ... Daten belegen, 3. für die Zusammenführung von Daten nach § 13a des Bundesstatistikgesetzes. (3) Für Untersuchungen nach Absatz 2 Nr. 1 ...


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