§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziele dieses Gesetzes sind der umfassende Schutz der antarktischen Umwelt und der abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie die Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.
Zitat in folgenden NormenVerordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach § 6 Abs. 5 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September 1994
V. v. 22.07.1999 BGBl. I S. 1660; zuletzt geändert durch Artikel 123 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 AntKomV Aufgabe (vom 05.04.2017) ... an das Umweltbundesamt. (2) Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der in § 1 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes genannten Ziele und Grundsätze. (3) Die Beurteilung berücksichtigt ...
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