Änderung § 11 VermBDV vom 01.08.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 VermBDV, alle Änderungen durch Artikel 8 EigRentG am 1. August 2008 und Änderungshistorie des VermBDV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 VermBDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2008 geltenden Fassung
§ 11 VermBDV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Inkrafttreten, weiter anzuwendende Vorschriften


(Text alte Fassung)

(1) Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 34 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) ist ab 1. Januar 2002 anzuwenden.

(Text neue Fassung)

(1) Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1509) ist ab 1. Januar 2009 anzuwenden.

(2) Die Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes vom 4. Dezember 1991 (BGBl. I S. 1556), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310), tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung außer Kraft. Sie ist auf vermögenswirksame Leistungen, die vor dem 1. Januar 1994 angelegt worden sind, weiter anzuwenden; § 7 ist auch auf vermögenswirksame Leistungen, über die vor dem 1. Januar 1995 vorzeitig verfügt worden ist, weiter anzuwenden. Im übrigen ist die Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes vom 4. Dezember 1991 auf vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1993 angelegt worden sind, nicht mehr anzuwenden.



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed