§ 16 - Bundesreisekostengesetz (BRKG)

§ 16 Verwaltungsvorschriften


§ 16 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Verwaltungsvorschriften zu den Sondervorschriften für die Reisekostenvergütung für Auslandsdienstreisen erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt.


Text in der Fassung des Artikels 68 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020

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Frühere Fassungen von § 16 BRKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 68 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 16 BRKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BRKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BRKG Wegstreckenentschädigung
... nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß § 16 gewährt. (4) Eine Wegstreckenentschädigung wird Dienstreisenden nicht ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Auslandsreisekostenverordnung (ARV)
V. v. 21.05.1991 BGBl. I S. 1140; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.03.2021 BGBl. I S. 660
§ 3 ARV Auslandstagegeld, Auslandsübernachtungsgeld (vom 01.11.2014)
... gezahlt, die auf Grund von Erhebungen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften nach § 16 des Bundesreisekostengesetzes festgesetzt und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht ...

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 23 USG Verpflegung, Verpflegungsgeld
... in Höhe der Beträge, die durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift nach § 16 des Bundesreisekostengesetzes festgesetzt sind, wenn 1. sie aus dienstlichen Gründen von der Teilnahme an der ...

Wehrsoldgesetz (WSG)
Artikel 16 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1158; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 17 WSG Verpflegung, Verpflegungsgeld
... 6 und 8 des Bundesreisekostengesetzes ein Verpflegungsgeld in Höhe der Beträge, die nach § 16 des Bundesreisekostengesetzes festgesetzt sind, wenn 1. sie aus dienstlichen Gründen von der Teilnahme an der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 68 11. ZustAnpV Änderung des Bundesreisekostengesetzes
...  In § 14 Absatz 3, § 15 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 16 des Bundesreisekostengesetzes vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Erste Bezügeanpassungs-Übergangsverordnung (1. BezAnpÜV)
V. v. 29.08.1991 BGBl. I S. 1868; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 2 1. BezAnpÜV Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld
... Oktober 1982 (Nr. 005/9/001) bis zur Höhe der sich nach den §§ 8 bis 12 und § 16 Abs. 1 bis 4 und § 17 des Bundesreisekostengesetzes vom 13. November 1973 (BGBl. I S. 1621), ...


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