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Zitierungen von Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf KaiserAusbGlV 1998 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KaiserAusbGlV 1998 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1489; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1721
§ 2 KaiserAusbGlV Fortgeltung von Gleichstellungen
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1489; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1721
§ 3 KaiserAusbGlV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 23.07.2016)