§ 5 Zuwasserlassen, Herausnehmen aus dem Wasser
Wassermotorräder dürfen nur auf befestigten Zugängen, wie Slipanlagen oder Rampen, oder mittels geeigneter Kranvorrichtungen zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser herausgenommen werden.
interne Verweise§ 8 WasMotRV Ordnungswidrigkeiten ... Schiffahrtszeichen oder Ufervegetation beschädigt oder d) entgegen § 5 oder § 6 Abs. 1 ein Wassermotorrad zu Wasser läßt, aus dem Wasser herausnimmt oder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5137/a71010.htm