Änderung § 11a FinDAGKostV vom 26.03.2009

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§ 11a FinDAGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.03.2009 geltenden Fassung
§ 11a FinDAGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3a G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
(Text alte Fassung)

§ 11a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 11a (aufgehoben)





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