Zitierungen von § 2 FinDAGKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FinDAGKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAGKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 FinDAGKostV Übergangsregelungen (vom 04.09.2013)
... erforderlich sind, sind die Gebührennummern 4. bis 4.1.3.7 der Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung weiterhin ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2748 i.V.m. 2009 I S. 470
Artikel 1 8. FinDAGKostVÄndV
... 2 und 3 werden aufgehoben. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis" sowie die Wörter „, ist ein ... Höhe" gestrichen. b) In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis" gestrichen. c) In Absatz 4 ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Artikel 1 5. FinDAGKostVÄndV
... folgt gefasst: „Abschnitt 1 Gebührenerhebung". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 3. In § 3 Abs. 1 und 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „nach § 2 " durch die Angabe „nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem ... 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „nach § 2" durch die Angabe „nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis" ersetzt. 4. Der Verordnung ...
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690, 2009 I S. 816
Artikel 8 GwBekErgG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089), werden in der Anlage (zu § 2 Abs. 1) die Nummern 7.1 bis 7.3 durch folgende Nummern ersetzt:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 6 EbAVUG Folgeänderungen
... 2" durch die Angabe „§ 214 Absatz 6" ersetzt. (4) Die Anlage (zu § 2 Abs. 1 ) Gebührenverzeichnis der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 5 2. EGeldRLUG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... Absatz 2a" ersetzt. 3. In § 7 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Absatz 4" ersetzt. 4. Dem ... 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Absatz 4" ersetzt. 4. Dem § 13 wird folgender Absatz 12 angefügt: ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 29 JStG 2009 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... eingefügt. b) In Nummer 2 werden die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 16" durch die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 17" ... 2 werden die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 16" durch die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 17" ersetzt und nach den Wörtern „Einrichtungen und ... angefügt. c) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder 7 Satz 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder 7 Satz 3" ... 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder 7 Satz 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder 7 Satz 3" ersetzt. 3. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt ... Anlage wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.1.1.3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 7 Satz 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 7 Satz 3" ersetzt. b) ... In Nummer 1.1.1.3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 7 Satz 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 7 Satz 3" ersetzt. b) Die Nummer 1.1.13.1.1 wird wie folgt gefasst:  ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 30.11.2007 BGBl. I S. 2769
Artikel 1 7. FinDAGKostVÄndV
... 3 wird wie folgt geändert: aaa) In Buchstabe a wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 1, 2 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 5" ... a wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 1, 2 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 5" ersetzt. bbb) In Buchstabe c wird die Angabe ... 1 Nr. 1, 2 oder 5" ersetzt. bbb) In Buchstabe c wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 3, 4 oder 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 4, 6 bis 9 oder ... c wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 3, 4 oder 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 4, 6 bis 9 oder Satz 2" ersetzt. b) Absatz 4 Satz 2 wird wie ... Nr. 2 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 1, 2 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 5" ... a wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 1, 2 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 5" ersetzt. bb) In Buchstabe c wird die Angabe ... 1 Nr. 1, 2 oder 5" ersetzt. bb) In Buchstabe c wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 3, 4 oder 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 4, 6 bis 9 oder ... c wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 Nr. 3, 4 oder 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 4, 6 bis 9 oder Satz 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 8" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9" ersetzt. ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 8" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 ... 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 12" durch die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 16" ... 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 12" durch die Angabe „§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 16" ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 16" ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder 7 Satz 2" ersetzt. ... In Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4 oder 5" durch die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder 7 Satz 2" ersetzt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: ...

Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528
Artikel 4 ZDUG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... eingefügt. b) In Absatz 2 Nr. 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder Abs. 7 Satz 3" durch die Angabe „§ 2 Abs. 4 oder 5" ... wird die Angabe „§ 2 Abs. 4, 5 oder Abs. 7 Satz 3" durch die Angabe „§ 2 Abs. 4 oder 5" ersetzt. 4. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 12. FinDAGKostVÄndV
... Investmentgesetzes erforderlich sind, sind die Gebührennummern 4. bis 4.1.3.7 der Anlage (zu § 2 Absatz 1 ) Gebührenverzeichnis in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung weiterhin ...


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