§ 38 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2833
- 1.
- entgegen Artikel 3 Absatz 4 Roten Thun anlandet, umsetzt, umlädt, in einen Netzkäfig einsetzt, liefert, entnimmt, im Binnenhandel handelt, einführt, ausführt oder widerausführt oder
- 2.
- entgegen Artikel 9 Absatz 6 Roten Thun im Binnenhandel handelt, einführt, ausführt oder wieder ausführt.
- 1.
- als Kapitän entgegen Artikel 3 Absatz 2 ein BCD nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich nach einer dort genannten Handlung ausfüllt,
- 2.
- entgegen Artikel 4 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 eine Validierung des BCD nicht, nicht richtig oder nicht unverzüglich nach einer dort genannten Handlung beantragt oder
- 3.
- als der für die Wiederausfuhr zuständige Betreiber entgegen Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 eine Kopie nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beifügt.
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Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-BußgeldverordnungV. v. 10.11.2017 BGBl. I S. 3770
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 07.02.2018 BGBl. I S. 196
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 23.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 136
Artikel 1 24. SeefBgVÄndV Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung ... I S. 196) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 5 bis 41 werden durch die folgenden §§ 5 bis 39 ersetzt: „§ 5 ... geändert: 1. Die §§ 5 bis 41 werden durch die folgenden §§ 5 bis 39 ersetzt: „§ 5 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung ... in anderen Gewässern (ABl. L, 2023/2638, 22.11.2023) Fischerei ausübt. § 38 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2833 (1) Ordnungswidrig ...
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 10.11.2017 BGBl. I S. 3770
Artikel 1 22. SeefBgVÄndV Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung ... die §§ 30 und 31. 8. Nach dem neuen § 31 werden folgende §§ 32 bis 41 eingefügt: „§ 32 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der ... (ABl. L 19 vom 25.1.2017, S. 1) eine dort genannte Fangtätigkeit betreibt. § 39 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 ... L 157 vom 20.6.2017, S. 1) den Aufenthalt an Bord verweigert." 9. Der bisherige § 39 wird § 42; in ihm wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „§ ...
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