Änderung § 8 Seefischerei-Bußgeldverordnung vom 17.05.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 8 Seefischerei-Bußgeldverordnung, alle Änderungen durch Artikel 1 17. SeefBgVÄndV am 17. Mai 2008 und Änderungshistorie der SeefBgV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.05.2008 geltenden Fassung
§ 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.05.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 819
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 8 Durchsetzung bestimmter Kontrollmaßnahmen durch Gemeinschaftsbeobachter im Regelungsbereich des NAFO-Übereinkommens


(Text neue Fassung)

§ 8 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Ordnungswidrig im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Seefischereigesetzes handelt, wer als Kapitän vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 3069/95 des Rates vom 21. Dezember 1995 zur Einführung eines EG-Systems für Beobachter an Bord von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft im NAFO-Regelungsbereich (ABl. EG Nr. L 329 S. 5), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 855/2004 des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EU Nr. L 206 S. 1), einen ordnungsgemäß bestellten Beobachter nicht an Bord nimmt oder ihn nicht unterstützt.



 
 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed