Änderung § 7 Seefischerei-Bußgeldverordnung vom 11.03.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 7 Seefischerei-Bußgeldverordnung, alle Änderungen durch Artikel 1 1. SeefBgVuSeefiVÄndV am 11. März 2016 und Änderungshistorie der SeefBgV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.03.2016 geltenden Fassung
§ 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.03.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 371
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 7 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1434/98


(Text neue Fassung)

§ 7 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe a des Seefischereigesetzes handelt, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 1434/98 des Rates vom 29. Juni 1998 über die zulässige Anlandung von Hering zu industriellen Zwecken ohne Bestimmung für den unmittelbaren menschlichen Verzehr (ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 10), die durch die Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 (ABl. L 349 vom 31.12.2005, S. 1) geändert worden ist, verstößt, indem er als Kapitän vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen Artikel 2 einen Heringsfang an Bord behält oder

2. entgegen Artikel 3 Absatz 1 einen Hering anlandet.



 
(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed