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BinSchUO
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Anlage 7
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Anlage 7 - Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 17.03.1988
BGBl. I S. 238
; aufgehoben durch
Artikel 2
Nr. 1 V. v. 19.12.2008
BGBl. I S. 2868
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19
Schiffssicherheit
2 weitere Fassungen
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wird in 15 Vorschriften zitiert
Kapitel 14 Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
Anlage 6
←
→
Anlage 8
Anlage 7 Bescheinigung über die Besatzung
Anlage 7 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1988 S. 298 - 299)
Anlage 6
←
→
Anlage 8
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Zitierungen von
Anlage 7 BinSchUO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 7 BinSchUO Andere Fahrtauglichkeitsbescheinigungen
(vom 08.11.2006)
... den §§ 112 bis 123 genügen und in der Bescheinigung über die Besatzung (Anlage
7
) oder 2. im Schiffsattest eingetragen sein; diese Eintragung genügt nur, wenn sie ...
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