Im Handlungsbereich "Mündliche Wiedergabe von Rede- und Textteilen" ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:
- 1.
- Mündliche Wiedergabe von zwei zu Gehör gebrachten anspruchsvollen wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Texten in deutscher Sprache (Hauptsprache).
Die Vortragszeit beträgt insgesamt bis zu 15 Minuten in normaler Redegeschwindigkeit;
- 2.
- Mündliche Wiedergabe von zwei zu Gehör gebrachten anspruchsvollen wirtschaftsbezogenen deutschen (Hauptsprache) Texten in der Fremdsprache.
Die Vortragszeit beträgt insgesamt bis zu 15 Minuten in normaler Redegeschwindigkeit;
- 3.
- Konsekutives Dolmetschen eines schwierigen wirtschaftsbezogenen Gesprächs.
Die Dauer beträgt bis zu 15 Minuten.
Die Prüfung im Handlungsbereich "Mündliche Wiedergabe von Rede- und Textteilen" soll insgesamt nicht länger als 90 Minuten dauern.